Erbschein

Der Erbschein durch den Notar

Falls ein Sterbefall eingetreten ist und der Verstorbene kein notarielles Testament hinterlassen hat, wird häufig ein Erschein benötigt, um über Bankguthaben zu verfügen oder um als Eigentümer einer geerbten Immobilie ins Grundbeuch eingetragen zu werden. Nachfolgend wird erklärt, wann ein Erbschein benötigt wird, wer einen Erbschein beantragen kann und welche Unterlagen für einen Erbschein benötigt werden.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Wenn der Erblasser eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilie hinterlässt, gilt Folgendes: Sofern der Verstorbene kein notarielles Testament hinterlassen hat, benötigen die Erben einen Erbschein, um als neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden.

Fast jeder Mensch hinterlässt nach seinem Tod Guthaben auf einem Bankkonto oder Sparkonto oder einem Wertpapierdepot. Die Erben möchten nach Eintritt des Sterbefalls über die Bankguthaben verfügen. Regelmäßig wird die betreffende Bank oder Sparkasse einer Verfügung über die Ersparnisse des Verstorbenen dann nicht zustimmen, wenn kein Testament oder nur ein handschriftliches Testament vorliegt. In diesem Fall besteht die nachvollziehbare Sorge der Bank oder Sparkasse, dass sie das Bankguthaben des Verstorbenen an die falsche Person auszahlt. Es könnte sich später herausstellen, dass eine andere Person Erbe geworden ist, zum Beispiel weil ein weiteres Testament besteht. Daher wird häufig von Banken und Sparkassen in diesen Fällen ein Erbschein verlangt. Dies ist auch rechtmäßig. Erst nach Vorlage des Erbscheins können die Erben dann über das Guthaben verfügen.

Was ist der Inhalt eines Erbscheinsantrages?

In dem Erbscheinsantrag gibt der Erbe eine eidesstattliche Erklärung über den Sachverhalt ab.

Beispiel: Herr Müller ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Frau Müller geht zum Notar und beantragt dort einen Erbschein und erklärt an Eides statt, dass kein Testament vorhanden ist und dass der Verstorbene eine Ehefrau und zwei Kinder hinterlassen hat.

Was ist der Inhalt eines Erbscheins?

In einem Erbschein wird vom Amtsgericht festgestellt, wird Erbe geworden ist. Falls der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt hat, ist dieses nicht Inhalt des Erbscheins.

Beispiel: Herr Müller hat im Testament bestimmt, dass sein Sohn Erbe wird und er hat seiner Ehefrau als Vermächtnis das Eigentum an seiner Eigentumswohnung zugewendet. Im Erbschein wird später nur festgestellt, dass der Sohn Alleinerbe geworden ist. Das Vermächtnis an die Ehefrau wird im Erbschein nicht erwähnt.

Wo kann ein Erbschein beantragt werden und welche Kosten entstehen?

Ein Erbscheinsantrag kann direkt beim Nachlassgericht gestellt werden oder bei einem Notar. Die Kosten für die Erteilung des Erbscheins richten sich nach der Höhe des Nachlasses. Hierbei gilt für Erbscheinsanträge beim Nachlassgericht und beim Notar dieselbe Gebührentabelle. Allerdings müssen beim Notar zusätzlich 19% Mehrwertsteuer bezahlt werden, die beim Amtsgericht bzw. Nachlassgericht nicht anfallen.

Wer kann den Erbscheinsantrag stellen?

Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Falls es mehrere Erben gibt, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Mehrere Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft kann einen eigenen Erbscheinsantrag stellen (sog. Teilerbschein), ohne dass die anderen Miterben zustimmen müssen. In einem Teilerbschein wird erklärt, dass der Betreffende Erbe geworden ist und zu welchem Anteil er Erbe geworden ist. Darüber hinaus können auch mehrere Erben einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. In einem solchen Erbschein werden alle Erben genannt, gemeinsam mit den Erbanteilen.

Welche Unterlagen werden für einen Erbschein benötigt?

Um einen Erbschein zu beantragen werden beim Notar oder Nachlassgericht folgende Unterlagen benötigt:

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Sterbeurkunde vom Erblasser
  • Das Familienstammbuch
  • Namen und Anschriften der Miterben und sonstiger Verwandter

Die Urkunden werden benötigt als beglaubigte Abschrift. Das Familienstammbuch enthält in der Regel beglaubigte Abschriften der Heiratsurkunde, der Geburtsurkunden der Kinder sowie Sterbeurkunden. Durch die Stammbücher früherer Generationen lassen sich die Verwandtschaftsverhältnisse gegenüber dem Nachlassgericht belegen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die gesetzliche Erbfolge greift und Sie Ihr Erbrecht dokumentieren müssen.

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