Onlinebeurkundungen GmbH UG

Beurkundung der Gründung von GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) jetzt online möglich

Seit dem 01. August 2022 ist es möglich, notarielle Online-Verfahren durchzuführen. Die Bundesnotarkammer hat hierzu ein Videokommunikationssystem entwickelt, welches das entsprechende Online-Verfahren ermöglicht. Dieses Videokommunikationssystem besteht aus einem Internetportal (https://notar.de/online-verfahren) und einer Notar-App, die die  Beurkundungsverhandlungen mittels Videokonferenz einschließlich einer rechtssicheren Identifizierung der Beteiligten ermöglicht.

Derzeit sind nur notarielle Online-Verfahren bezüglich der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) zulässig.

Allgemeine und detailreiche Informationen zum Ablauf bzw. Start des Online-Verfahrens erhalten Sie auf der zuvor genannten Internetseite (https://notar.de/online-verfahren) der Bundesnotarkammer. Hierbei wird zunächst explizit auf die notwendigen technischen Mindestvoraussetzungen hingewiesen. Es genügen soweit ein Laptop mit Kamera, Tonausgabe und Mikrofon, ein Smartphone mit der kostenlos herunterladbarer Notar-App sowie ein geeignetes Ausweisdokument nebst persönlichen Ausweis-PIN (diesen PIN erteilt die zuständige Behörde für Ihr Ausweisdokument). Ferner werden Ihnen genaue Informationen mitgeteilt, zu welchen Urkundsgeschäften ein notarielles Online-Verfahren durchgeführt werden kann. Darüber hinaus wird der Verfahrensablauf -auch anhand von Erklärvideos skizziert. 

Wenn Sie sich also für das Online-Verfahren entschieden haben sollten, und alle notwendigen vorgegebenen Voraussetzungen der Bundesnotarkammer erfüllen können, kann der Vorgang unter der zuvor genannten Anleitung erfolgen. 

Bei dem Ausweis- oder Passdokument (im Regelfall der Reisepass oder ein ab dem 02. August 2021 ausgestellter Personalausweis) muss sodann lediglich die „Machine Readable Zone (MRZ)“ fotografiert werden. Sollte ein fotografieren für das notwendige Auslesen der MRZ-Ziffern nicht möglich sein, so können diese auch händisch eingegeben werden. 

An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Beurkundung via Videokommunikationssystem nur dann von einem bestimmten Notar vorgenommen werden kann, wenn bestimmte örtliche Anknüpfungspunkte innerhalb des Amtsbereich des Notars liegen, für uns ist dies der Bereich Bochum:

  •  bei einer Gesellschaft der Sitz der Gesellschaft oder der etwaige inländische (Wohn-)Sitz eines Gesellschafters,
  • bei einer ausländischen Gesellschaft der Sitz oder die Geschäftsanschrift der deutschen Zweigniederlassung oder der etwaigen inländische (Wohn-)Sitz eines Gesellschafters der Auslandsgesellschaft,
  • bei einem Einzelkaufmann die Hauptniederlassung oder der etwaige inländische Wohnsitz des Einzelkaufmanns,
  •  bei einem Einzelkaufmann mit Hauptniederlassung im Ausland der Sitz oder die Geschäftsanschrift der deutschen Zweigniederlassung oder der etwaige inländische Wohnsitz des Einzelkaufmanns.
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