UG Gründung haftungsbeschränkt

UG Gründung – Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt – kurz UG haftungsbeschränkt – ist eine häufige Form der Unternehmensgründung. Nachfolgend soll erklärt werden, was eine UG haftungsbeschränkt ist, wie diese gegründet wird und welche Vorteile und Nachteile diese Gesellschaftsform hat.

Was ist eine UG haftungsbeschränkt und wie wird sie gegründet ?

Durch die Gründung einer UG haftungsbeschränkt soll erreicht werden, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für Zahlungsverbindlichkeiten haften, sondern nur das Vermögen der Gesellschaft haftet. Eine UG haftungsbeschränkt ist eine Gesellschaft, die im Gegensatz zur GmbH nur einen Euro als Stammkapital bei der Gründung des Unternehmens voraussetzt. Begründet wird eine UG haftungsbeschränkt durch eine notarielle Beurkundung bei einem Notar. Der Notar beurkundet den Gründungsvertrag der Gesellschaft.

Die UG haftungsbeschränkt darf angefallene Gewinne nicht voll ausschütten. Das Ziel der UG haftungsbeschränkt ist es, dass Stammkapital nach und nach auf 25.000,00 € zu erhöhen. Um dieses Stammkapital nach und nach anzusparen ist gesetzlich vorgesehen, dass bei der UG haftungsbeschränkt jährlich 25% des angefallenen Gewinns in das Stammkapital abzuführen sind bis sich das Stammkapital auf 25.000,00 € erhöht hat.

Wie läuft eine Gründung einer UG haftungsbeschränkt ab?

  • ein Notar wird mit der Erstellung eines Vertrages beauftragt
  • der Notar erstellt einen Vertragsentwurf und schickt Ihnen diesen zur Prüfung
  • Sie vereinbaren einen Termin zur Beurkundung, bei dem der gesamte Vertrag vorgelesen, erklärt und unterschrieben wird
  • Sie richten ein Konto auf Namen der UG haftungsbeschränkt ein und zahlen das Stammkapital dort ein
  • der Notar erhält einen Kontoauszug über die Einzahlung des Stammkapitals in Kopie
  • der Notar beantragt die Eintragung der UG haftungsbeschränkt in das Handelsregister beim Amtsgericht
  • anschließend wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und Sie erhalten darüber eine Nachricht vom Amtsgericht

Wie lange dauert die Gründung?

Mit der Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages der UG haftungsbeschränkt entsteht zunächst eine UG haftungsbeschränkt in Gründung, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird. Bis zur Eintragung der UG haftungsbeschränkt im Handelsregister haften die Gesellschafter noch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Gründung. Sobald die Eintragung der Gesellschaft erfolgt ist, haften die Gesellschafter grundsätzlich nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mehr mit dem Privatvermögen. Von der Beurkundung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vergehen in der Regel einige Wochen. Mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Stammkapital der UG haftungsbeschränkt erfolgt.

Welche Vorteile und welche Nachteile hat eine UG haftungsbeschränkt?

die Haftung der Gesellschafter ist auf das Vermögen der UG beschränkt
die UG kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden
die Gewinne der Gesellschaft dürfen nicht in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Mindestens 25% des Gewinns müssen in das Stammkapital eingebracht werden, bis insgesamt 25.000,00 Euro Stammkapital erreicht werden
nach Erreichung des Stammkapitals von 25.000,00 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in einer GmbH um

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