Schenkungen oder vererben von Immobilien Steuererhöhung Januar 2023

Schenken oder vererben von Immobilien wird ab Januar 2023 durch die Steuererhöhung teurer.

Das Verschenken und das Vererben von Immobilien könnte ab dem 01.01.2023 höhere Steuern auslösen.

Es droht eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien. Aufgrund des geplanten Jahressteuergesetzes 2022.

Die aktuellen Freibeträge und Steuersätze für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen zwar unverändert bleiben, aber die Vorschriften, die für die Bewertung von Immobilien maßgeblich sind (sog. Bewertungsgesetz) und damit die Grundlage für die Berechnung der Steuer sollen geändert werden. Dies könnte jedoch für die Immobilienbewertung erhebliche Auswirkungen haben und so zu einer höheren Steuerbelastung beim Vererben und beim Verschenken von Immobilien führen.

Deutliche Erhöhung der steuerlichen Werte

Von der Änderung betroffen wären Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Anstieg nach Einschätzung von Experten deutlich spürbar sein könnte. Noch stärker betroffen wären (teil-) gewerblich genutzte Immobilien, denn die Parameter zum Ansatz der Bewirtschaftungskosten sollen verändert werden.

Momentan liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der noch durch Bundestag und Bundesrat genehmigt werden muss. In dem Entwurf ist die Rede von einer „Änderung des Bewertungsgesetzes“. Die Neuregelung soll zum Ende des Jahres in Kraft treten, wenn der Bundespräsident das Gesetz wie geplant im Dezember unterzeichnet.

Der Bundestag hat das Gesetz am 2. Dezember beschlossen.

Der Bundesrat muss Mitte Dezember noch zustimmen. Das bedeutet nun, ab Januar gelten neue, kompliziertere Spielregeln, wenn es darum geht, den Wert von Immobilien zu bestimmen.

Wer eine oder mehrere Immobilien besitzt und ohnehin beabsichtigt, diese an seine Kinder oder Enkel zu verschenken oder zu vererben, sollte daher frühzeitig mit der Planung beginnen.

Beispiel: Herr Müller ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und möchte dieses auf seinen Sohn Heinz übertragen, dem Sohn also schon jetzt schenken. Nach bisheriger Rechtslage hat das Haus einen Wert von 400.000,00 Euro. Der Steuerfreibetrag für Kinder beträgt 400.000,00 Euro, so dass diese Schenkung momentan steuerfrei möglich ist. Nach der geänderten Bewertung beträgt der Hauswert 550.000,00 Euro. Dann fällt durch die Schenkung eine Steuer für den beschenkten Sohn an in Höhe von 13.500,00 EUR

Insbesondere bei größerem Vermögen ist es für die Nachkommen oftmals ungünstig, alles auf einmal zu erben. Zwar räumt der Gesetzgeber Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften ein. Diese sind jedoch gerade bei Immobilien schnell ausgeschöpft. Wird der Freibetrag überschritten, fallen schnell hohe Steuern an. Ist die Steuerlast besonders hoch, droht die Aufnahme eines Darlehens zur Bezahlung der Steuer oder sogar der Verkauf der geerbten Immobilie.

Dies ist nicht neu, gilt aber angesichts der geplanten Gesetzesänderungen für 2023 umso mehr!

Auf welchen Zeitpunkt kommt es steuerlich an?

Maßgeblicher Zeitpunkt für die steuerliche Bewertung ist der Abschluß des notariellen Vertrages, wenn der Vertrag die Voraussetzungen erfüllt, welche üblicherweise in derartigen Verträgen enthalten sind. Zu den erforderlichen vertraglichen Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für die Eltern

Häufig wird ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für die Eltern oder einen Elternteil bestellt. Dies kann auch Steuern für den Beschenkten vermeiden, da es sich dabei um Gegenleistungen handelt und diese bei der Berechnung der Steuer von der Schenkung abzuziehen sind.

Rückübertragungsrecht für Eltern

Für den Fall, dass etwas Unvorhergesehenes geschieht, können die Eltern das Eigentum an der Immobilie zurück bekommen Dies ist zum Beispiel möglich, wenn das beschenkte Kind insolvent wird.

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