Urteil des BGH zu Patientenverfügungen vom 06.07.2016

Urteil des BGH zu Patientenverfügungen vom 06.07.2016

Patientenverfügungen

Der BGH hat am 06.07.2016 einen Beschluss von besonderer Bedeutung für Patientenverfügungen gefasst. Es ging konkret um folgenden Fall:Eine 75 jährige Dame hatte einen Hirnschlag erlitten und befand sich im Koma. Sie wurde durch eine Magensonde künstlich ernährt. Zuvor hatte sie eine Patientenverfügung errichtet und darin erklärt, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall einen schweren Dauerschaden am Gehirn erleiden würde, sollten lebensverlängerte Maßnahmen unterbleiben.
Die Dame hat drei Töchter. Eíne der Töchter wollte nunmehr aufgrund dieser Patientenverfügung erreichen, dass die äztliche Behandlung eingestellt wird. Die beiden anderen Töchter wollten, dass ihre Mutter weiterbehandelt wird. Der Bundesgerichtshof hat durch diesen Beschluss entschieden, dass die Patientenverfügung nicht dazu führt, dass die Behandlung beendet werden muss. Sie beziehe sich nicht auf konkrete Behandlungsmaßnahmen, sondern benannt würden ganz allgemein lebensverlängernde Maßnahmen.

Dieser Beschluss führt dazu, dass eine große Anzahl der in der Vergangenheit erstellten Patientenverfügungen möglichenrueise unwirksam ist. Es ist daher ratsam, ältere Patientenverfügungen daraufhin durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Bei der Erstellung neuer Patientenverfügungen sollte dieser Beschluss unbedingt beachtet werden.

In unserer Kanzlei stehen unsere Fachleute – drei Fachanwälte für Familienrecht, zwei Fachanwälte für Erbrecht und ein Notar – jederzeit gerne zur Verfügung.

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