Vollmacht & Verfügung

Vollmacht | Verfügung

Was sind Vorsorgevollmachten?

Jeder Mensch kann aufgrund einer schweren Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Bei älteren Menschen erhöht sich mit steigendem Lebensalter das Risiko einer Demenzerkrankung. Die Zahl älterer Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, nimmt ständig zu.

Wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre Geschäfte selbst zu erledigen, z.B. im Fall einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, ist die Person betreuungsbedürftig. ln diesen Fällen schalten die behandelnden Ärzte oder die Verwandten des Betroffenen in der Regel das Amtsgericht ein und es wird dann durch den zuständigen Richter ein Betreuer bestellt. Der Betreuer übernimmt dann die Rolle eines gesetzlichen Vertreters. Der Betreuer wird durch das zuständige Gericht überwacht. Der zuständige Richter entscheidet, wer die Betreuung übernimmt. Er kann einen Verwandten des Betroffenen zum Betreuer benennen oder einen Berufsbetreuer bestellen. Der Betreuer kann sehr weitreichende Entscheidungen treffen, z.B. darüber entscheiden, ob der Betroffene zu Hause leben kann oder in einem Pflegeheim umziehen muss.
Durch eine notarielle Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung in den meisten Fällen vermieden werden.
Häufig werden Vorsorgevollmachten in Form einer Generalvollmacht erstellt. Das bedeutet, der Bevollmächtigte kann den Betroffenen gegenüber Krankenversicherungen, Behörden, bei postalischen Angelegenheiten und bei Bankangelegenheiten und falls der Betroffene Eigentümer einer lmmobilie ist, sogar hinsichtlich der lmmobilie vertreten, sofern die Vollmachten notariell erstellt worden ist. Es liegt auf der Hand, dass derartige Generalvollmachten auch missbraucht werden können. Eine Vorsorgevollmacht sollte nur dann erteilt werden, wenn zu der bevollmächtigten Person ein absolutes Vertrauen besteht.

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