Erbfälle mit Auslandsbezug

Erbfälle mit Auslandsbezug

Erbfälle mit Auslandsbezug werden immer häufiger. Aktuell entstehen in der BRD jährlich etwa 500.000 Erbfälle mit Auslandsbezug. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Bundesbürger, die im Alter ins Ausland gezogen sind und ferner um Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen ins Ausland versetzt wurden oder um ganze Familien, die ins Ausland ausgewandert sind. Nachfolgend wird erklärt, was bei Erbfällen mit Auslandsbezug zu beachten ist.

Welches Erbrecht gilt für Bundesbürger, die auswandern?

Seit dem Jahr 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Demnach ist maßgeblich für das Erbrecht, in welchem Land der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer als deutscher Staatsbürger vor seinem Tod im Ausland gelebt hat, vererbt mit Geltung der EU-Erbrechtsverordnung nach ausländischem Erbrecht und nicht mehr nach deutschem Erbrecht. Dies kann dazu führen, dass das in Deutschland geltende Pflichtteilsrecht nicht mehr gilt oder die Beteiligung des Ehegatten am Erbe entfällt. Wer beabsichtigt auszuwandern, sollte sich daher unbedingt vorher fachlich beraten lassen über die erbrechtlichen Auswirkungen.

Beispiel: Eheleute Müller wandern 2016 nach Mallorca aus. Im Jahr 2018 verstirbt Frau Müller dort. Beide sind deutsche Staatsbürger und sie hatten den letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien/Mallorca. Ein Testament hat Frau Müller nicht hinterlassen. Für das Erbe nach Frau Müller gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung spanisches Erbrecht.

Wann macht eine Rechtswahl Sinn?

Um zu vermeiden, dass durch eine Auswanderung automatisch ausländisches Erbrecht gilt, wurde die Möglichkeit einer Rechtswahl geschaffen. Das bedeutet, dass Deutsche mit Wohnsitz im Ausland in einem Testament das deutsche Recht für ihren Nachlass wählen können. Alternativ kann man auch das ausländische Erbrecht wählen, sofern dieses Vorteile für den Betreffenden bietet. In jedem Fall sollte man sich vor einer Auswanderung fachlich beraten lassen. Es sollte dann verglichen werden, welche Folgen das ausländische Recht hat und welche Rechtsfolgen nach deutschem Recht eintreten und dann kann eine Rechtswahl erfolgen, welches Recht gelten soll.

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