Beglaubigungen Notar Bochum

Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung vom Notar in Bochum

Beglaubigung einer Unterschrift

Häufig werden Notare darum gebeten, Kaufverträge über Immobilien oder Testamente zu beglaubigen. Hier besteht jedoch ein Missverständnis. Eine Beglaubigung bedeutet nur, dass der Mandant ein Dokument mit zum Notar bringt und dann dieses Dokument in Gegenwart des Notars unterschreibt und der Notar beglaubigt die Unterschrift des Mandanten. Der Notar bestätigt damit, dass die Unterschrift auch von der richtigen Person stammt, die in dem Dokument angegeben ist. Solche Unterschriftsbeglaubigungen sind also nur gedacht zur Feststellung der Identität des Unterschreibenden.

Beglaubigung eines Dokuments

Notare beglaubigen auch Dokumente. Hierfür müssen dem Notar Originaldokumente eingereicht werden, die vom Notar kopiert und beglaubigt werden. In diesem Fall bestätigt die notarielle Beglaubigung die Echtheit der zweiten Ausfertigung des Originals.

Beurkundung durch den Notar in Bochum

Die meisten Urkunden beim Notar müssen beurkundet werden, um wirksam zu sein. Das bedeutet, dass der gesamte Text der Urkunde vom Notar verlesen werden muss und erst anschließend von den Beteiligten das Dokument unterschrieben wird. Der Inhalt des beurkundeten Textes wird vom Notar erklärt und es können auch in der Beurkundung noch Änderungen am Text erfolgen. Kaufverträge über Immobilien, Testamente, Erbverträge, die Gründung einer GmbH oder UG, Verkauf einer GmbH oder UG, Eheverträge und Erbscheinsanträge sind z. B. zu beurkunden.

Höhe der Notargebühren

Dieser große Unterschied zwischen Beurkundung, die wesentlich aufwändiger ist, weil die gesamte Urkunde erklärt und vorgelesen wird und der Beglaubigung, die lediglich die Identität des Unterschreibenden feststellt, wirkt sich natürlich in den Notargebühren aus. Die Notargebühren für Beurkundungen sind wesentlich höher als die Notargebühren für Beglaubigungen.

Die Notargebühren für eine reine Unterschriftsbeglaubigung liegen zwischen 20,00 € und 70,00 € je nach Geschäftswert der Erklärung. Dazu kommen die Umsatzsteuer und Schreibauslagen.

Die Notargebühren für Beurkundungen hängen vom sogenannten Geschäftswert der Beurkundung ab. Dies ist z. B. bei einem Immobilienkaufvertrag die Höhe des Kaufpreises. Desto höher der Kaufpreis ist, desto höher sind die Notargebühren.

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