Beglaubigungen Notar Bochum
Unterschriftsbeglaubigung – Alles, was Sie wissen müssen
Einleitung
Die Unterschriftsbeglaubigung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtslebens und betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Doch was genau bedeutet es, eine Unterschrift beglaubigen zu lassen? Wann reicht eine Beglaubigung aus und wann muss eine umfassendere Beurkundung durch einen Notar erfolgen? In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Unterschriftsbeglaubigung, den Unterschied zur Beurkundung und die damit verbundenen Notargebühren geben.
Ob es um die Gründung einer GmbH, den Kauf einer Immobilie oder die Erteilung einer Vollmacht geht: Viele Rechtsgeschäfte erfordern eine rechtlich abgesicherte Form. In Deutschland gibt es dafür zwei Hauptverfahren – die Beglaubigung und die Beurkundung. Beide Verfahren sollen Sicherheit und Verlässlichkeit bieten, unterscheiden sich jedoch erheblich im Umfang und in den Anforderungen.
Was ist eine Unterschriftsbeglaubigung?
Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine vergleichsweise einfache Form der Beglaubigung. Sie dient dazu, die Echtheit einer Unterschrift zu bestätigen. Das bedeutet, dass der Notar bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument von der Person stammt, die sie geleistet hat. Es geht dabei ausschließlich um die Identität des Unterzeichners und nicht um den Inhalt des Dokuments.Ablauf einer Unterschriftsbeglaubigung
Der Vorgang einer Unterschriftsbeglaubigung ist relativ einfach und schnell durchzuführen. Sie müssen lediglich mit einem gültigen Ausweisdokument – zum Beispiel einem Personalausweis oder Reisepass – bei einem Notar erscheinen. Der Notar prüft Ihre Identität und beglaubigt dann Ihre Unterschrift auf dem betreffenden Dokument. Wichtig dabei ist, dass die Unterschrift entweder in Gegenwart des Notars geleistet wird oder Sie dem Notar gegenüber bestätigen, dass die Unterschrift von Ihnen stammt.
Die Beglaubigung erfolgt durch einen Beglaubigungsvermerk, der vom Notar angebracht wird. Dieser Vermerk enthält Angaben zur Person, die unterschrieben hat, sowie das Datum und den Ort der Beglaubigung. Damit wird dokumentiert, dass der Notar die Unterschrift als echt bestätigt hat.
Typische Anwendungsfälle für eine Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriftsbeglaubigung ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens notwendig. Typische Anwendungsfälle sind:
1. Handelsregisteranmeldungen: Unternehmen, die sich im Handelsregister eintragen lassen wollen, benötigen oft eine beglaubigte Unterschrift des Geschäftsführers oder eines anderen Vertretungsberechtigten.
2. Vereinsregisteranmeldungen: Auch Vereine müssen ihre Gründung und Änderungen im Vorstand im Vereinsregister eintragen lassen. Hier ist ebenfalls häufig eine beglaubigte Unterschrift erforderlich.
3. Vollmachten: Viele Vollmachten – insbesondere im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften oder Bankangelegenheiten – müssen notariell beglaubigt werden, um ihre Gültigkeit zu entfalten.
4. Grundbucheinträge: Bei der Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch ist in der Regel eine beglaubigte Unterschrift notwendig.
5. Genehmigungen und Zustimmungen: In bestimmten Fällen kann eine Behörde oder eine andere Institution die Beglaubigung einer Unterschrift verlangen, um die Echtheit eines Dokuments zu bestätigen.
Die Unterschriftsbeglaubigung wird also immer dann eingesetzt, wenn die Identität der unterzeichnenden Person bestätigt werden muss, der Inhalt des Dokuments jedoch keiner rechtlichen Prüfung durch den Notar bedarf.
Was ist eine Beurkundung?
Die Beurkundung durch einen Notar geht weit über die einfache Unterschriftsbeglaubigung hinaus. Bei einer Beurkundung prüft der Notar nicht nur die Unterschrift, sondern auch den gesamten Inhalt des Dokuments. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Parteien den Inhalt des Rechtsgeschäfts vollständig verstanden haben und die rechtlichen Folgen des Vertrags überblicken.Ablauf einer Beurkundung
Die Beurkundung beginnt in der Regel mit der Beratung der beteiligten Parteien durch den Notar. Der Notar erläutert den Vertragsinhalt und beantwortet rechtliche Fragen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten das Dokument verstehen und sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sind.
Im Rahmen der Beurkundung liest der Notar den Vertrag vor und erklärt ihn den Parteien. Danach bestätigen die Parteien durch ihre Unterschrift, dass sie mit dem Inhalt des Dokuments einverstanden sind. Der Notar beglaubigt dann nicht nur die Unterschriften, sondern stellt auch sicher, dass der Inhalt des Dokuments den rechtlichen Anforderungen entspricht. Der beurkundete Vertrag wird anschließend von allen Beteiligten und dem Notar unterzeichnet.
Typische Anwendungsfälle für eine Beurkundung
Bestimmte Rechtsgeschäfte erfordern zwingend eine notarielle Beurkundung. Dazu gehören unter anderem:
1. Immobilienkaufverträge: Der Kauf von Grundstücken oder Immobilien muss nach deutschem Recht immer notariell beurkundet werden. Dies dient dem Schutz der Parteien und stellt sicher, dass der Kaufvertrag rechtlich wirksam ist.
2. Eheverträge: Eheverträge, in denen Regelungen zu Vermögensaufteilungen, Unterhaltsverpflichtungen oder anderen ehelichen Angelegenheiten festgelegt werden, bedürfen ebenfalls einer notariellen Beurkundung.
3. Schenkungsverträge: Bei Schenkungen von Grundstücken oder Immobilien muss der Schenkungsvertrag beurkundet werden. Der Notar stellt sicher, dass der Schenker über die rechtlichen Konsequenzen der Schenkung informiert ist.
4. Erbverträge und Testamente: Bestimmte erbrechtliche Verträge und Testamente, insbesondere solche, die mit komplexen Vermögensfragen oder Auflagen verbunden sind, erfordern ebenfalls eine notarielle Beurkundung.
5. Gründung von GmbHs: Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erfordert eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung
Der zentrale Unterschied zwischen der Unterschriftsbeglaubigung und der Beurkundung liegt also im Umfang der notariellen Tätigkeit. Während bei der Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschrift überprüft wird, geht es bei der Beurkundung um eine umfassende rechtliche Prüfung und Absicherung des gesamten Vertragsinhalts.• Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, keine inhaltliche Prüfung des Dokuments.
• Beurkundung: Umfassende Prüfung des Inhalts, rechtliche Beratung und Sicherstellung, dass alle Parteien den Vertrag verstehen.
Die Entscheidung, ob eine einfache Beglaubigung oder eine Beurkundung erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab. In einigen Fällen ist die Beurkundung zwingend vorgeschrieben, während in anderen Fällen die Beglaubigung ausreicht.
Wann muss beurkundet werden?
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz vor, dass ein Rechtsgeschäft notariell beurkundet werden muss. Dies betrifft in der Regel Verträge, die besonders wichtige oder weitreichende rechtliche Folgen haben. Beispiele hierfür sind:
• Immobilienkaufverträge: Der Kauf und Verkauf von Immobilien unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Eine Beurkundung ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
• Schenkungen von Grundstücken: Auch bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
• Erbverträge: Erbverträge, die zwischen Erben und Erblassern geschlossen werden, bedürfen ebenfalls einer notariellen Beurkundung.
• Gründung einer GmbH: Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden, um die Gesellschaft wirksam zu gründen.
• Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen: Verträge, die Regelungen zum ehelichen Güterstand, Unterhalt oder Zugewinnausgleich enthalten, bedürfen oft einer notariellen Beurkundung.
Die notarielle Beurkundung dient dabei dem Schutz der Beteiligten, indem sie eine rechtlich fundierte Grundlage für das Rechtsgeschäft schafft. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Parteien ausreichend informiert sind.
Notargebühren: Welche Kosten fallen an?
Die Kosten für notariellen Dienstleistungen werden in Deutschland durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dies bedeutet, dass die Gebühren für Beglaubigungen und Beurkundungen nicht frei verhandelbar sind, sondern gesetzlich festgelegt werden. Die Höhe der Notargebühren richtet sich dabei in erster Linie nach dem Geschäftswert des Rechtsgeschäfts.
Gebühren für eine Unterschriftsbeglaubigung
Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung sind in der Regel vergleichsweise gering, da der Aufwand für den Notar überschaubar ist. Die Gebühr für eine einfache Unterschriftsbeglaubigung beträgt in der Regel zwischen 20 und 70 Euro, abhängig vom konkreten Einzelfall und dem Umfang der Beglaubigung.
Gebühren für eine Beurkundung
Die Gebühren für eine notarielle Beurkundung sind höher, da der Notar hier eine umfassende rechtliche Prüfung und Beratung vornehmen muss. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Geschäfts, das beurkundet wird. Bei einem Immobilienkaufvertrag wird beispielsweise der Kaufpreis der Immobilie als Geschäftswert herangezogen. Die Notarkosten können hier mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen.
Ein Beispiel: Bei einem Immobilienkaufvertrag mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro belaufen sich die Notarkosten (inklusive der Kosten für den Grundbucheintrag) typischerweise auf etwa 1,0% bis 1,5% des Kaufpreises. Dies umfasst sowohl die Beurkundung als auch die weiteren Tätigkeiten des Notars, wie etwa die Abwicklung der Zahlung und die Eintragung im Grundbuch.
Zusätzliche Kosten
Neben den eigentlichen Notargebühren können auch zusätzliche Kosten anfallen, zum Beispiel für die Einholung von Genehmigungen, für die Beglaubigung von Kopien oder für die Eintragung ins Grundbuch. Diese Kosten werden ebenfalls nach dem GNotKG berechnet und hängen vom Umfang der erforderlichen Leistungen ab.