Notarkosten Allgemein

Die Höhe der anfallenden Kosten des Notars richtet sich nach der Kostenordnung. Konkret geht es um den sog. Geschäftswert. Gerne errechnen wir für Sie die anfallenden Kosten bereits vor der etwaigen Beurkundung Ihres Anliegens.

Damit Sie sich ein ungefähres Bild von der Höhe der Notarkosten machen können, haben wir nachfolgend einige Beispielsfälle aufgeführt. Bei der Höhe der Gebühren wurde nachfolgend von den reinen Beurkundungsgebühren ausgegangen. Bei der Abwicklung fallen noch weitere Kosten an z.B. dafür, dass der Notar noch Genehmigungen einzuholen hat und dass der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises bestätigt und die Eigentumsumschreibung überwacht etc.

Notarkosten

Kaufvertrag

Kaufpreis Notarkosten zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
100.000,– €   546,00 €
200.000,– € 870,00 €
300.000,– €   1.270,00 €
400.000,– € 1.570,00 €
500.000,– € 1.870,00 €

Erbvertrag

Nachlasswert Notarkosten zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
50.000,00 € 330,00 €
100.000,00 € 546,00 €
200.000,00 € 870,00 €
300.000,00 € 1.270,00 €
400.000,00 € 1.570,00 €
500.000,00 € 1.870,00 €

Notarkosten Unterschriftsbeglaubigungen

Der Antragssteller legt ein Schriftstück vor. Es handelt sich um eine Einladung einer Privatperson, die für das Ausland bestimmt ist.

Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG

Gebühren und Auslagen

Nr. 25100 Unterschriftsbeglaubigung Geschäftswert: § 36 = 5.000,00 € = 20,00 €
Nr. 32005 Porto und Telekommunikation – Pauschale = 4,00 €

Zwischensumme: 24,00 €

Nr. 32014 Umsatzsteuer, 19 % = 4,56 €

Summe: 28,56 €

Der Antragssteller legt ein Schriftstück vor. Er ist Beamter und muss zur Sicherung eines ihm gewährten Darlehens seine Einkommensbezüge abtreten. Das Darlehen ist über 20.000,00 EUR gewährt. Das Schriftstück wird nach Beglaubigung der Unterschrift dem Antragssteller übersandt.

Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG

Gebühren und Auslagen

Nr. 25100 Unterschriftsbeglaubigung Geschäftswert: § 53 = 20.000,00 € = 21,40 €
Nr. 32005 Porto und Telekommunikation – Pauschale = 4,28 €

Zwischensumme: 25,68 €

Nr. 32014 Umsatzsteuer, 19 % = 4,88 €

Summe: 30,56 €

Es erscheint A und wünscht eine Vollmacht für B als Entwurf mit Unterschriftsbeglaubigung wonach B berechtigt ist, für ihn Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten abzugeben. Das Vermögen von A ist gering.

Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG

Gebühren und Auslagen

Nr. 24101 Entwurf Vollmacht Geschäftswert: §§ 119, 36, 92, 98 = 5.000,00 € = 60,00 €
Nr. 32005 Porto und Telekommunikation – Pauschale = 12,00

Zwischensumme: 72,00 €

Nr. 32014 Umsatzsteuer, 19 % = 13,68 €

Summe: 85,68 €

Informationen zur Höhe der Notargebühren

Notare dürfen über die Höhe ihrer Gebühren nicht frei entscheiden. Die Höhe der Notargebühren ist gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist nicht etwa der Zeitaufwand des Notars, sondern der sogenannte Geschäftswert.

Gerne erstellen wir Ihnen zu der beabsichtigten notariellen Beurkundung oder Beglaubigung eine Probeabrechnung über die Höhe der voraussichtlich entstehenden notariellen Gebühren.

Wir weisen darauf hin, dass dieser „Kostenvoranschlag“ nur unverbindlich sein kann und dass sich Änderungen ergeben können, wenn Sie die tatsächlich erforderlichen Arbeiten nicht vollständig oder mit dem falschen Geschäftswert angegeben haben.

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