About Us

Die Kaufnebenkosten

Als Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie bezeichnet man die Kosten, die neben dem Kaufpreis für den Erwerb der Immobilie anfallen. Die Nebenkosten sind insgesamt häufig höher als erwartet. Diese Nebenkosten werden in der Regel von finanzierenden Banken nicht übernommen. Das heißt, die Kaufnebenkosten müssen aus dem Eigenkapital vom Käufer bezahlt werden. Deswegen ist es besonders wichtig, die Höhe dieser Kaufnebenkosten vor dem Erwerb einer Immobile möglichst genau zu berechnen, damit man auch über ausreichendes Kapital zur Begleichung der Immobilie und der Nebenkosten verfügt. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen die nötigen Informationen geben, damit Sie die Höhe der Kaufnebenkosten möglichst genau berechnen können.

Die Grunderwerbsteuer

Auf den Kaufpreis fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt in NRW derzeit 6,5 % vom Kaufpreis. Es gibt Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht. Diese können Sie hier einsehen. Nachdem der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, erhält der Notar vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit wird bescheinigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um im Grundbuch als Eigentümer eingetragen zu werden. Wer also keine Grunderwerbsteuer bezahlt, wird nicht Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, die er gekauft hat.

Die Notargebühren

Die Höhe der anfallenden Notargebühren ist gesetzlich geregelt. Diese richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Die Höhe der Notargebühren ist unabhängig davon, wie aufwendig der Kaufvertrag ist oder wie häufig die Mandanten beim Notar waren. Meistens wird ein Teil des Kaufpreises finanziert. Dann wird die finanzierende Bank oder Sparkasse mit einer sogenannten Grundschuld in dass Grundbuch eingetragen. Auch diese Grundschuldbestellung muss notariell beurkundet werden. Es fallen also Notargebühren an für den Kaufvertrag und für eine Grundschuld, sofern für die Bezahlung des Kaufpreises eine Finanzierung aufgenommen wird. Die Höhe der Notargebühren kann überschlägig mit 1% bis 1,5% vom Kaufpreis beziffert werden. Über die genaue Höhe der voraussichtlich anfallenden Notargebühren können Sie sich hier informieren.

Die Gerichtskosten

Darüber hinaus fallen beim Abschluss eines Kaufvertrages Gerichtskosten an, die pauschal mit 0,5% des Kaufpreises beziffert werden können. Über die genaue Höhe der voraussichtlichen Gerichtskosten in Ihrem Fall können wir Sie gerne vorab telefonisch oder per E-Mail informieren.

Die Maklerprovision

Falls das Kaufobjekt durch einen Immobilienmakler vermittelt wurde, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an. Die Höhe der Maklerprovision wird vertraglich mit dem Makler vereinbart.

Die Sachverständigenkosten

Falls der Käufer unsicher über den Zustand der zu erwerbenden Immobilie ist, kann er einen Immobilien-Sachverständigen zur Begutachtung der Immobilie einschalten. Hierdurch fallen weitere Kosten an, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt sind.

Sonstige Kaufnebenkosten

Ferner sollte in der Kalkulation der entstehenden Kosten beim Erwerb von Immobilien nicht vergessen werden, dass Kosten für einen Umzug anfallen und darüber hinaus häufig Kosten für die Renovierung der erworbenen Immobilie anfallen können. Dazu kommen noch die Kosten für den Erwerb von Möbeln, zum Beispiel einer neuen Küche.

Wann sind die Kaufnebenkosten fällig und zahlbar ?
Alle Kaufnebenkosten sind sofort fällig und zahlbar nach Wirksamkeit des Kaufvertrages. Natürlich werden nicht alle Rechnungen sofort geschrieben. Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhalten Immobilienkäufer meistens erst einige Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages. Sie sollten auf jeden Fall darauf vorbereitet sein, dass Sie nach der Beurkundung des Kaufvertrages alle Nebenkosten umgehend bezahlen können, damit Sie nicht in Verzug mit der Begleichung der Rechnungen kommen können.

Sind die Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?

Die Kaufnebenkosten sind steuerlich nicht absetzbar, wenn die gekaufte Wohnung oder das gekaufte Haus privat genutzt werden.

Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Nach oben scrollen