Mängelhaftung beim Kauf von gebrauchten Immobilien

Die Mängelhaftung beim Kauf von gebrauchten Immobilien

Wenn der Käufer nach dem Kauf einer Immobilie einen Mangel feststellt, geht es häufig um viel Geld. Dann sind erhebliche Geldbeträge erforderlich, um den Mangel zu beheben. Daher ist es von großer Bedeutung, als Käufer einer Immobilie vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über die Rechtslage informiert zu sein. Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise zu diesem Thema.

Der Kauf gebrauchter Immobilien

Bei Kaufverträgen über gebrauchte lmmobilien besteht in der Regel keine Gewährleistung für den Zustand der erworbenen lmmobilie. Diese werden regelmäßig unter Ausschluss von Gewährleistung – wie gesehen – verkauft. Aus diesem Grund sollte der Käufer eine lmmobilie vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages die zu erwerbende lmmobilie möglichst genau prüfen bzw. prüfen lassen hinsichtlich der Bausubstanz, damit es später möglichst keine bösen Überraschungen geben kann. Der Käufer kann Ansprüche wegen Mängeln nur dann geltend machen, wenn im Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde.

Beispiel: Herr Müller verkauft sein gebrauchtes Haus und im Kaufvertrag erklärt er, dass im Keller eine Feuchtigkeitsschaden besteht, dieser aber noch bis zur Bezahlung des Kaufpreises durch ein von ihm beauftragtes Handwerksunternehmen beseitigt wird. In diesen Fall wurde als Beschaffenheit vereinbart, dass der bestehenden Feuchtigkeitsschaden behoben sein muss.

Ferner haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Abschluß des Kaufvertrages, aber vor der Schlüsselübergabe entstehen.

Beispiel: Herr Müller verkauft im August 2018 durch notariellen Kaufvertrag sein Haus unter Ausschluß von Gewährleistung. Im September 2018 entsteht ein Wasserschaden am Haus. Im Oktober 2018 wird der Kaufpreis bezahlt und der Schlüssel übergeben. Bei der Schlüsselübergabe muss der Wasserschaden behoben wordensein, ansonsten haftet Herr Müller dafür.

Die versteckten Mängel bei gebrauchten Immobilien

Falls sogenannte versteckte Mängel an der zu erwerbenden lmmobilie bestehen, muss der Verkäufer diese offenlegen. Typische versteckte Mängel sind auf dem ersten Blick nicht zu erkennende Feuchtigkeitsmängel, Holzbockbefall des Dachstuhls oder Schimmelbefall oder marode Leitungen. Auch eine fehlende Baugenehmigung oder Altlasten auf dem Grundstück können versteckter Mängel sein.

Derartige Mängel muss der Verkäufer dem Käufer gegenüber offenlegen. Häufig hat allerdings der Verkäufer selbst von solchen versteckten Mängeln keine Kenntnis. Eine Haftung des Verkäufers nach Abschluss eines Kaufvertrages für versteckte Mängel besteht nur, wenn der Verkäufer den versteckten Mangel auch kannte und der Käufer dies beweisen kann. In diesen Fällen kann der Käufer Schadensersatz verlangen oder Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Häufig kann der Käufer jedoch nicht beweisen, dass der Verkäufer den versteckten Mangel kannte und dann kann der Käufer auch keine Ansprüche geltend machen.

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