Notarkosten Ehevertrag
Ehevertrag
Hier finden Sie Kostenbeispiele für die notarielle Tätigkeit bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen.
(Die Nummern entsprechen jeweils der Anlage 1 Teil 2 zum GNotKG – Kostenverzeichnis)
(Die §§ beziehen sich jeweils auf die gesetzliche Bestimmung des GNotKG) 35 €
Ehevertrag mit Scheidungsfolgenregelungen
Variante 1: Ehevertrag mit Vereinbarung
Gütertrennung, Ausschluss Versorgungsausgleich vor Eheschließung
Der Notar beurkundet einen Ehevertrag zwischen Verlobten. Der Mann gibt sein Vermögen mit 100.000,00 EUR an. Verbindlichkeiten hat er keine. Die Frau gibt ihr Vermögen mit 100.000,00 EUR an. Verbindlichkeiten hat sie in Höhe von 70.000,00 EUR. Sie vereinbaren den Güterstand der Gütertrennung und schließen den Versorgungsausgleich aus. Der Vertrag besteht aus vier Seiten und wird zweimal ausgefertigt. Der Notar zeigt den Vertrag bei dem Testamentsregister an.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Beurkundungsverfahren Geschäftswert Gütertrennung = 150.000,00 € Versorgungsausgleich = 5.000,00 € Gesamtsumme = 155.000,00 € | 708,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 8 Seiten | 1,20 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Zwischensumme netto: | 729,20 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 138,55 € |
Summe: | 867,75 € |
vorgelegte Kosten Testamentsregister | 30,00 € |
Gesamtsumme: | 897,75 € |
Ehevertrag mit Scheidungsfolgenregelungen
Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft, Ausschluss Zugewinn bei Scheidung sowie Unterhaltsverzicht vor Eheschließung
Der Notar beurkundet einen Ehevertrag zwischen Verlobten. Der Mann gibt sein Vermögen mit 150.000,00 EUR an. Verbindlichkeiten hat er keine. Die Frau gibt ihr Vermögen mit 100.000,00 EUR an. Verbindlichkeiten hat sie auch nicht. Sie vereinbaren den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren. Der Ausgleich soll ausgeschlossen werden, wenn der Güterstand nicht durch Tod beendet wird. Sie schließen gleichzeitig nacheheliche Unterhaltsansprüche aus. Der Mann hat heute ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000,00 EUR und die Frau ebenfalls. Der Vertrag besteht aus 3 Seiten und wird zweimal ausgefertigt.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Beurkundungsverfahren Geschäftswert Modifizierung Güterstand = 250.000,00 € Unterhaltsverzicht = 5.000,00 € Gesamtsumme = 255.000,00 € | 1070,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 6 Seiten | 0,90 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Zwischensumme netto: | 1090,90 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 207,27 € |
Gesamtsumme: | 1298,17 € |
Scheidungsfolgenregelungen
Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Die Eheleute wollen lediglich einen Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden. Sie schließen den Versorgungsausgleich aus. Sie haben in etwa gleich hohe Anwartschaften erworben. Der Vertrag besteht aus drei Seiten. Jeder der Eheleute erhält eine Ausfertigung.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Beurkundungsverfahren Geschäftswert = 5.000,00 € | 120,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 6 Seiten | 0,90 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Zwischensumme netto: | 140,90 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 26,77 € |
Gesamtsumme: | 167,67 € |
Scheidungsfolgenregelungen
Scheidungsfolgenvereinbarung mit Vereinbarung nachehelicher Unterhalt, mit Vereinbarung Unterhalt Kinder, Auseinandersetzung gemeinsame Eigentumswohnung
Die Eheleute wollen eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden. Der Ehemann ist 42 Jahre, die Ehefrau ist 38 Jahre alt. Sie regeln:
a) die Ehefrau erhält einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 1.000,00 EUR
b) der Ehemann verpflichtet sich zur Zahlung eines Kindesunterhaltes für das gemeinsame 4-jährige Kind an die Kindesmutter von monatlich 500,00 EUR,
c) der Ehemann verpflichtet sich zur Zahlung eines Kindesunterhaltes für das gemeinsame 5-jährige Kind an die Kindesmutter von monatlich 500,00 EUR
d) bezüglich der im gemeinschaftlichen Eigentums stehenden Eigentumswohnung, die einen Verkehrswert von 200.000,00 EUR darstellt, übernimmt der Ehemann den ½ Anteil der Ehefrau, er stellt sie von den bestehenden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 140.000,00 EUR im Innen- und Außenverhältnis frei und zahlt der Ehefrau einen Ausgleichsbetrag für den Wert der Immobilie in Höhe von 30.000,00 EUR. Dieser Betrag wird aber erst fällig und zahlbar, wenn dem Notar vorliegt eine Bestätigung der Gläubigerin, dass die Ehefrau aus der Schuldhaft für die mit dem Grundpfandrecht gesicherte Darlehensschuld entlassen wird, wenn das Wohnungseigentum im Alleineigentum des Ehemannes steht und zugunsten des Ehemannes auf dem Miteigentumsanteil der Ehefrau eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist. Der Notar soll die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Zahlung des Betrages von 30.000,00 EUR dem Ehemann mitteilen.
Der Notar darf den Antrag auf Eigentumsumschreibung erst stellen, wenn die Ehefrau dieZahlung des Ausgleichsbetrages dem Notar angezeigt hat. Zuvor darf der Notar keine die Auflassung enthaltende Ausfertigung oder beglaubigte Ablichtung des Vertrages erteilen.
Die Dokumentenpauschale wird in dieser Rechnung nicht ermittelt.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Beurkundungsverfahren Geschäftswert Unterhalt Ehefrau = 1000 x 12 x 15 = 180.000,00 €, Unterhalt Kind 4. Jahre alt = 500 x 12 x 14 = 84.000,00 € Unterhalt Kind 5 Jahre alt = 500 x 12 x 13 = 78.000,00 € Auseinandersetzung ETW = 100.000,00 € Gesamtsumme = 442.000,00 € | 1.770,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 442.000,00 € | 442,50 € |
Betreuungsgebühr Geschäftswert = 442.000,00 € | 442,50 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Zwischensumme netto: | 2.675,00 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 508,25 € |
Gesamtsumme: | 3.183,25 € |