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Das Berliner Testament!

Das Berliner Testament ist ein häufig gebrauchter Begriff. Trotzdem bestehen viele Missverständnisse darüber, was das bedeutet. Daher soll hier erklärt werden, was mit einem Berliner Testament gemeint ist und welche Vorteile und Nachteile ein solches Testament hat.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament von Eheleuten oder Lebenspartnern. In diesem Testament setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Erben ein. Das bedeutet, der zuerst verstorbene Ehegatte setzt den länger lebenden Ehegatten zum Alleinerben ein. Weiterhin wird in einem Berliner Testament geregelt, wer nach dem länger lebenden Ehegatten erbt. Häufig wird ein solches Testament von Elternerstellt, die dann nach dem länger lebenden Elternteil die Kinder als Erben einsetzen.

Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?

Nach dem gesetzlichen Erbrecht erbt der Ehegatte neben Kinder nur zu ½ und die andere Hälfte erben die Kinder (oder falls es nur ein Kind gibt, erbt dieses Kind dann zu ½). Das bedeutet: Wenn Eltern kein Testament errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge, Dies führt dazu, dass der länger lebende Ehegatte nur 50% erbt. Das wird aber oft nicht gewünscht. Insbesondere wenn die Eltern Eigentümer einer Immobilie sind, führt das gesetzliche Erbrecht zu einem häufig nicht gewünschten Ergebnis.

Beispiel: Eheleute Müller haben zwei Kinder. Sie sind gemeinsam Eigentümer eines Hauses. Herr Müller verstirbt bei einem Verkehrsunfall ohne ein Testament zu hinterlassen. Durch die gesetzliche Erbfolge erbt Frau Müller ein halb und beide Kinder je ein Viertel. Die Kinder werden entsprechend in das Grundbuch als Miteigentümer des Hauses eingetragen. Frau Müller kann danach ohne Zustimmung der Kinder das Haus nicht vermieten, verkaufen oder eine Hypothek an dem Haus als Sicherheit für ein Darlehen eintragen lassen. Wenn die Eheleute Müller ein Berliner Testament erstellt hätten, wäre Frau Müller Alleineigentümerin des Hauses geworden und sie hätte allein vermieten, verkaufen oder eine Hypothek eintragen lassen können.

Aus diesem Grund wird ein Testament von Ehegatten häufig in Form eines Berliner Testamentes errichtet. Das bedeutet: Eheleute errichten ein gemeinsames Testament und setzen sich zunächst gegenseitig als Erben ein, während das Kind oder die Kinder nach dem Tod beider Eltern erben.

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament ?

Die gegenseitige Erbeinsetzung der Eltern führt zunächst zu einer Enterbung der Kinder. Dadurch entsteht ein Pflichtteilsanspruch der Kinder. Wenn dieser eingefordert wird, muss der länger lebende Ehegatte den Pflichtteil an die Kinder auszahlen. Dies kann bei einer vorhandenen Immobilie dazu führen, dass diese verkauft werden muss, um den Pflichtteil auszuzahlen.

Ein weiterer Nachteil des Berliner Testaments: Bei großen Vermögen ist das Berliner Testament steuerlich ungünstig. Es wird doppelt vererbt. Zuerst erbt der Ehegatte das gesamte Vermögen des zuerst verstorbenen und später erben die Kinder. Es wird das Vermögen des zuerst verstorbenen damit zweimal vererbt.

Bei großen Vermögen kann dann zweimal Erbschaftssteuer anfallen.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel ?

Durch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament kann man versuchen, Kinder davon abzuhalten, den Pflichtteil einzufordern. In dieser Klausel wird geregelt, dass die Kinder, die den Pflichtteil nach dem zuerst versterbenden Elternteil fordern, nach dem länger lebenden Elternteil nicht mehr Erbe werden, sondern enterbt werden. Damit würde das Kind, welches den Pflichtteil einfordert, ein schlechtes Geschäft machen.

Warum sollten Ehegatten ein gemeinsames Testament errichten?

Bei zwei getrennten Testamenten kann jeder Ehegatte sein Testament heimlich ändern oder vernichten. Bei einem gemeinsamen notariellen Testament ist das nicht möglich. Jeder Ehegatte kann es nur durch eine notariell beurkundete Erklärung widerrufen und dieser Widerruf muss dem anderen Ehegatten formell zugestellt werden, so dass dieser von dem Widerruf erfahren muss.

Wie kann man ein Berliner Testament aufheben oder ändern?

Häufig wird bei der Erstellung eines Berliner Testaments nicht daran gedacht, dass dieses Testament zu einer Bindungswirkung führt. Ein solches gemeinsames Testament hat andere Rechtswirkungen als ein einzelnes Testament, das nur durch eine Person aufgesetzt wurde. Ein Berliner Testament können die Eheleute nur gemeinsam aufheben. Wenn einer der Eheleute einseitig das Testament aufheben möchte, muss er zu einem Notar gehen und über den Notar den Widerruf des Testaments dem anderen Ehegatten zustellen lassen.

Allerdings sollte Folgendes beachtet werden: Wenn der erste Ehegatte verstorben ist, kann der länger Lebende das gemeinschaftliche Testament nur ändern, sofern diese Änderungsmöglichkeit ausdrücklich in dem Testament geregelt wurde.

Beispiel: Herr und Frau Müller haben sich gegenseitig zu Erben eingesetzt und nach dem länger lebenden sollen die beiden Kinder erben. Herr Müller verstirbt. Frau Müller wird pflegebedürftig und nur eines der Kinder kümmert sich um sie. Zu dem anderen Kind besteht schon länger kein Kontakt mehr. Daraufhin möchte sie das Berliner Testament ändern. Sie erfährt vom Notar, dass dies nicht möglich ist, da in dem Berliner Testament nicht geregelt wurde, dass der länger lebende Ehegatte das Testament ändern kann.

Ein Berliner Testament führt also zu Rechtsfolgen, die kompliziert sind und für Laien schwer verständlich sind. Daher sollte ein Berliner Testament nur mit fachlicher Beratung erstellt werden.

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