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Welchen Sinn hat ein Notar-Anderkonto?

Die Aufgabe des Notars ist es, bei Immobilienkaufverträgen den Käufer und den Verkäufer bestmöglich abzusichern. Unbedingt vermieden werden sollen sogenannte ungesicherte Vorleistungen.

In einem notariellen Kaufvertrag wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis bezahlt werden muss. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Käufer mit einer Vormerkung im Grundbuch als künftiger Eigentümer eingetragen wurde, so dass die Immobilie nicht mehr an andere Personen verkauft werden kann. Falls die Immobilie mit Schulden belastet ist, muss der Notar sicherstellen, dass diese Schulden aus dem Kaufpreis abgelöst werden, so dass der Käufer diese Schulden natürlich nicht übernimmt. Beim Verkauf von Häusern und Grundstücken besteht darüber hinaus ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde, welches nur für öffentliche Zwecke ausgenutzt werden darf. Der Notar muss dann eine Erklärung der Gemeinde einholen, dass dieses Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird. Wenn die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit erfüllt sind, scheibt der Notar die Beteiligten an und stellt den Kaufpreis fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt dann in der Regel direkt vom Käufer an den Verkäufer.

Alternativ ist eine Bezahlung des Kaufpreises über ein Notar-Anderkonto möglich. Dies ist jedoch die Ausnahme. Ein Notar-Anderkonto darf nur dann eingerichtet werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse der Vertragsbeteiligten besteht. Das Notaranderkonto löst zusätzliche Gebühren aus. Dies macht natürlich nur dann Sinn, wenn es auch einen sachlichen Grund für die Einrichtung eines Notaranderkontos gibt.

Durch die Einrichtung eines Notaranderkontos erhält der Verkäufer den Kaufpreis nicht eher als bei einer direkten Bezahlung des Kaufpreises. Das Geld wird in diesem Falle auf dem Notaranderkonto hinterlegt und erst dann an den Verkäufer ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit erfüllt sind.

Ein sinnvolles Interesse an der Einrichtung eines Notar-Anderkontos besteht zum Beispiel dann, wenn der Käufer die Kaufpreisfinanzierung über verschiedene Banken betreibt und auf Verkäuferseite mehrere verschiedene Darlehensverbindlichkeiten bei unterschiedlichen Banken abzulösen sind. In diesem Fall ist die Lösung der verschiedenen Verbindlichkeiten und die Weiterleitung der Kaufpreisteilbeträge über ein Notaranderkonto sinnvoll. Die Höhe der eventuell in Ihrem Fall anfallenden Kosten für die Einrichtung eines Notar -Anderkontos können Sie gerne bei uns erfragen.

In der Regel wird die Einrichtung eines Notar-Anderkontos nicht erforderlich sein.

Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

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