Betreuungsverfügung Bochum

Betreuungsverfügung

Die rechtliche Betreuung bedeutet, dass ein Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht für einen Volljährigen erhält. Sie dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende Aufgabenkreise beschränkt. Ein Antrag kann von nahe stehenden Personen gestellt werden.

Wenn die behandelnden Ärzte der Ansicht sind, dass ein Patient die Tragweite seines Handelns nicht mehr selbst erkennen kann, schreiben die Ärzte das zuständige Amtsgericht an und bitten um die Bestellung eines Betreuers für den betreffenden Patienten. Dies ist zum Beispiel bei fortgeschrittener Demenz der Fall. Der zuständige Richter entscheidet dann, wer Betreuer für den Patienten wird. Der Richter kann eine verwandte Person einsetzen, also zum Beispiel den Ehegatten oder ein Kind des Betroffenen. Der Richter kann aber auch einen Berufsbetreuer bestellen, der möglicherweise sehr viele Personen betreut und den Betreffenden überhaupt nicht kennt. Der Berufsbetreuer entscheidet dann unter Umständen darüber, ob der Betroffene noch zu Hause leben kann oder ob er in ein Pflegeheim muss und was mit dem Vermögen des Betreffenden passiert.

Eine Betreuungsverfügung hilft, wenn eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird

In einer Betreuungsverfügung kann man für den Fall, dass eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird, regeln, wer Betreuer werden soll. Man kann darin also zum Beispiel den Ehegatten oder ein Kind als Betreuer vorschlagen. Das Gericht ist an eine solche Betreuungsverfügung gebunden und darf dann keinen anderen Betreuer bestellen, es sei denn, dass ernsthafte und gewichtige Zweifel an der Eignung der benannten Person bestehen.

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