Amt des Notars

Rechtsanwalt und Notar Theodor Schmidt

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. So wird sichergestellt, dass der Notar ein unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und besonders bedeutsamen Gelegenheiten zur Verfügung steht. Notare sind zu Neutralität verpflichtet. Sie bieten Rat und Mitwirkung in rechtlichen Fragen. Notare beraten ihre Mandanten bei der Erstellung von rechtlich bedeutenden Erklärungen. Ziel ist es, dass ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien besteht.

Notare haben eine Schweigepflicht hinsichtlich sämtlicher mit ihnen besprochenen Angelegenheiten.

Da Notare besonders bedeutsame Angelegenheiten bearbeiten, werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen zum Notar ernannt. Außerdem sind Notare verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

Zu den beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften zählen insbesondere der Kauf und die Schenkung von Immobilien, Abschluss von Eheverträgen, Abschluss von Erbverträgen, Beantragung von Erbscheinen und Gründung von Gesellschaften.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Wahl des Notars örtlich nicht beschränkt sind, auch wenn Sie nicht in Bochum wohnen und dort nicht Ihren Firmensitz haben, ist eine Begleitung durch mich möglich.

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