Der Einzelkaufmann (e.K.)
Der Einzelkaufmann (e.K.)
Für ein einzelkaufmännisches Unternehmen muss lediglich die Eintragung in das Handelsregister als eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau erfolgen. Es muss kein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Der Inhaber des Unternehmens haftet für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich. Diese Unternehmensform ist für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet, sofern deren Tätigkeit keine größeren Haftungsrisiken beinhaltet.