Notarkosten Immobilienkauf
Hier finden Sie einige Kostenbeispiele rund um die Übertragung und Belastung von Immobilien. (Die Nummern entsprechen jeweils der Anlage 1 Teil 2 zum GNotKG – Kostenverzeichnis)
(Die §§ beziehen sich jeweils auf die gesetzliche Bestimmung des GNotKG)
Notarkosten Immobilien wie z.B. Hauskauf
Die Notarkosten beim Hauskauf richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist gesetzlich geregelt im GNotKG. Es kommt für die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf auch darauf an, ob noch Schulden auf dem Haus lasten oder nicht. Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele für die Höhen der Notarkosten bei einem Hauskauf. In einem Fall ist das Haus noch mit Schulden belastet und in dem anderen Fall bestehen keine Schulden mehr.
Fall 1.: Hauskauf über ein Haus, auf dem noch Schulden lasten:
A verkauft an B das Haus zu einem Kaufpreis von 200.000,00 €. Auf dem Haus lasten noch Verbindlichkeiten bei zwei Banken über 100.000,00 Euro und über 50.000,00 Euro. Der Notar wird angewiesen, dem Käufer die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit zu bestätigen. Die Eigentumsumschreibung auf den Käufer soll erfolgen, nachdem dem Notar die Bezahlung des Kaufpreises nachgewiesen wurde. Der Notar hat das Grundbuch vor der Beurkundung elektronisch zweimal eingesehen.
Kaufvertrag Geschäftswert = 200.000,00 € | 870,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 200.000,00 € | 50,00 € |
Betreuungsgebühr Geschäftswert: § 113 = 200.000,00 € | 217,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 72 Seiten | 10,80 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 2 x | 16,00 € |
Zwischensumme netto: | 1184,30 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 225,02 € |
zu zahlen: | 1409,32 € |
Fall 2.: Hauskauf über ein schuldenfreies Haus:
A verkauft an B das Haus zu einem Kaufpreis von 200.000,00 €. Der Notar wird angewiesen, dem Käufer die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit zu bestätigen. Die Eigentumsumschreibung auf den Käufer soll erfolgen, nachdem dem Notar die Bezahlung des Kaufpreises nachgewiesen wurde. Der Notar hat das Grundbuch vor der Beurkundung elektronisch zweimal eingesehen.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Kaufvertrag Geschäftswert = 200.000,00 € | 870,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 200.000,00 € | 50,00 € |
Betreuungsgebühr Geschäftswert = 200.000,00 € | 217,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 72 Seiten | 10,80 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 2 x | 16,00 € |
Zwischensumme netto: | 1184,30 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 225,02 € |
zu zahlen: | 1409,32 € |
Kaufvertrag
Kaufvertrag unbelastetes Grundstück
A verkauft an B das bebaute Grundstück zu einem Kaufpreis von 200.000,00 EUR. Das Grundstück ist bei Abschluss des Kaufvertrages unbelastet. Der Notar wird angewiesen, dem Käufer die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit zu bestätigen. Den Umschreibungsantrag soll er stellen, sobald ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen worden ist. Der Notar wird angewiesen, die zum Vollzug erforderliche Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde nach § 24 ff. BauGB einzuholen. Der Vertrag umfasst 9 Seiten. Insgesamt werden 8 beglaubigte Ablichtungen bzw. Ausfertigung bzw. einfache Abschriften benötigt. Der Notar hat das Grundbuch vor der Beurkundung mittels elektronischer Grundbucheinsicht zweimal eingesehen.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Kaufvertrag Geschäftswert = 200.000,00 € | 870,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 200.000,00 € | 50,00 € |
Betreuungsgebühr Geschäftswert: § 113 = 200.000,00 € | 217,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 72 Seiten | 10,80 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 2 x | 16,00 € |
Zwischensumme netto: | 1184,30 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 225,02 € |
zu zahlen: | 1409,32 € |
Kaufvertrag belastetes Grundstück
Zu Variante 1 kommt hinzu, dass das Grundstück belastet ist mit zwei Grundschulden. Eine Grundschuld besteht für die A Bank in Höhe von 100.000,00 EUR und eine Grundschuld besteht für die B Bank in Höhe von 50.000,00 EUR. Die Grundschulden werden von dem Käufer nicht übernommen. Die den Grundschulden zugrundeliegenden Darlehensverbindlichkeiten sollen aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Notar erhält den Auftrag die Löschungsunterlagen bei der Gläubigerin anzufordern. Die Gläubiger schicken die Löschungsbewilligungen zu treuen Händen. Die Treuhandauflage der A Bank besteht darin, dass ein Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR zu zahlen ist. Die Treuhandauflage der B Bank besteht darin, dass ein Betrag von 50.000,00 EUR zu zahlen ist.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Kaufvertrag Geschäftswert = 200.000,00 € | 870,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 200.000,00 € | 217,50 € |
Betreuungsgebühr Geschäftswert = 200.000,00 € | 217,50 € |
Treuhandgebühr Geschäftswert = 100.000,00 € | 136,50 € |
Treuhandgebühr Geschäftswert = 50.000,00 € | 82,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 72 Seiten | 10,80 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 2 x | 16,00 € |
Zwischensumme netto: | 1570,80 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 298,45 € |
zu zahlen: | 1869,25 € |
Wohnungseigentumskaufvertrag mit Verwalterzustimmung
A verkauft an B eine Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 100.000,00 EUR. Das Wohnungsgrundbuch weist keine dinglichen Belastungen auf. Zur Veräußerung ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Der Notar wird angewiesen, dem Käufer die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit zu bestätigen. Den Umschreibungsantrag soll er stellen, sobald ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen worden ist. Die zur Rechtswirksamkeit erforderliche Verwalterzustimmung soll der Notar bei der Verwaltungsgesellschaft anfordern. Der Vertrag besteht aus neun Seiten und wird 8 x ausgefertigt. Das Grundbuch wurde einmal elektronisch eingesehen.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Kaufvertrag Geschäftswert = 100.000,00 € | 546,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 100.000,00 € | 136,50 € |
Betreuungsgebühr Geschäftswert = 100.000,00 € | 136,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 72 Seiten | 10,80 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 1 x | 8,00 € |
Zwischensumme netto: | 857,80 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 162,98 € |
zu zahlen: | 1020,78 € |
Überlassungs-/Übertragungsvertrag
Übertragungsvertrag mit Nießbrauchvorbehalt und Rückübertragungsvormerkung
A und B übertragen auf ihre Kinder C und D zu je ½ Anteil ihr Hausgrundstück. A ist 48 und B ist 46 Jahre alt. A und B halten sich als Gesamtberechtigte den Nießbrauch vor. Nach dem Tode des Erstversterbenden von A und B bleibt das Nießbrauchrecht dem Überlebenden als Vollrecht bestehen. Der Jahreswert des Nießbrauchrechtes wird mit 6.000,00 EUR beziffert. C und D dürfen die Immobilie nicht ohne Zustimmung von A und B veräußern oder belasten.
Verstoßen Sie gegen diese Auflage, können A und B die Rückübertragung der Immobilie verlangen. Dieser Anspruch von A und B wird durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert. Der Wert des Hausgrundstücks beträgt 150.000,00 EUR. Der Vertrag besteht aus 8 Seiten. Vor der Beurkundung sind zwei Entwürfe versandt worden. Er wird 8 x ausgefertigt. Nach der Beurkundung beantragt der Übertragsgeber eine weitere beglaubigte Fotokopie. Der Notar hat das Grundbuch eingesehen.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Überlassungsvertrag Verfahrenswert = 150.000,00 € | 708,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 80 Seiten | 12,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 8 Seiten | 4,00 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 1 x | 8,00 € |
Zwischensumme netto: | 752,00 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 142,88 € |
zu zahlen: | 894,88 € |
Grundpfandrechtsbestellungen
Grundschuld mit Entwurf
A bestellt zu Lasten seines Grundstücks eine Grundschuld über 200.000,00 EUR für die B Bank. Das Grundbuch wurde eingesehen. Die Urkunde umfasst drei Seiten. Eine beglaubigte Ablichtung ist für die finanzierende Bank erwünscht.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Grundschuld Geschäftswert = 200.000,00 € | 217,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 3 Seiten | 0,45 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 1 x | 8,00 € |
Zwischensumme netto: | 245,95 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 46,73 € |
zu zahlen: | 292,68 € |
Grundpfandrechtsbestellungen
Grundschuld mit Entwurf und ZV-Unterwerfung
A bestellt zu Lasten seines Grundstücks eine Grundschuld über 200.000,00 EUR für die B Bank. In Ansehung des Grundstücks unterwirft sich A der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundeigentum. Er gibt in Höhe des Grundschuldbetrages ein abstraktes Schuldversprechen ab und unterwirft sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Das Grundbuch wurde eingesehen. Die Urkunde umfasst fünf Seiten. Eine vollstreckbare Ausfertigung ist für die finanzierende Bank bestimmt. Der Eigentümer erhält eine Fotokopie.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Grundschuld mit Schuldanerkenntnis Geschäftswert = 200.000,00 € | 435,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 15 Seiten | 2,25 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 1 x | 8,00 € |
Zwischensumme netto: | 465,25 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 88,40 € |
zu zahlen: | 553,65 € |
Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
– Wohnungsrecht –
Der Notar beurkundet eine Vereinbarung über die Gewährung eines Wohnungsrechtes mit schuldrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Verpflichtung zur Löschung des Rechts. Das Recht wird schenkungsweise gewährt. Der Berechtigte ist 62 Jahre alt. Der Jahreswert beträgt 5.000,00 EUR. Der Notar hat das Grundbuch eingesehen. Der Vertrag umfasst vier Seiten. Neben dem Grundbuchamt erhält das zuständige Finanzamt Schenkungssteuerstelle und beide Vertragsteile jeweils eine begl. Ablichtung der Urkunde.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Beurkundung Geschäftswert = 5.000,00 € x 10 = 50.000,00 € | 330,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 16 Seiten | 2,40 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 1 x | 8,00 € |
Zwischensumme netto: | 360,40 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 68,48 € |
zu zahlen: | 428,88 € |
Wohnungseigentum Begründung
Teilungserklärung gem. § 8 WEG mit Gemeinschaftsordnung mit Vollzugstätigkeit
Der Notar beurkundet eine Teilungserklärung gem. § 8 WEG mit Gemeinschaftsordnung. Es wird ein Wohngebäude mit 8 Eigentumswohnungen in Wohnungseigentum aufgeteilt. Der Grundstückswert beträgt 300.000,00 EUR. Der Wert des aufstehenden Gebäudes beträgt 400.000,00 EUR. Es werden 8 Exemplare der 15 seitigen Urkunde benötigt. Die zugehörigen Aufteilungspläne (7 Stück) sind farbig und im DIN – A 3 Format geliefert. Nach Vollzug der Urkunde wünscht der Eigentümer drei weitere Exemplare der Urkunde samt Aufteilungsplänen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Urkunde liegt noch nicht vor. Die hierfür erforderlichen Pläne sind bei der Beurkundung der Teilungserklärung dem Notar übergeben worden mit dem Auftrag. Die Bescheinigung bei der Baubehörde mittels der Pläne zu beantragen. Da die Baubehörde wegen der Abgeschlossenheit einer Wohnung noch Rückfragen hat, muss der Notar den Antrag noch weiter begründen. Das Grundbuch wurde durch den Notar zweimal eingesehen.
Kostenberechnung gem. § 19 GNotKG
Gebühren und Auslagen
Beurkundungsverfahren Geschäftswert = 700.000,00 € | 1255,00 € |
Vollzugsgebühr Geschäftswert = 700.000,00 € | 376,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – farbig 56 Seiten | 18,00 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 120 Seiten | 82,50 € |
Dokumentenpauschale – Papier – SW 45 Seiten | 22,50 € |
Porto und Telekommunikation – Pauschale | 20,00 € |
Grundbucheinsicht 2 x | 16,00 € |
Zwischensumme netto: | 1745,80 € |
Umsatzsteuer, 19 % | 331,70 € |
zu zahlen: | 2077,50 € |
Notarkosten Immobilien