Online Beurkundungen

Online- Beurkundungen

Diese sind in folgenden Fällen möglich:

    • Gründung einer GmbH
    • Gründung einer UG
    • Gründungsvollmacht einer GmbH
    • Gründungsvollmacht einer UG
    • Gesellschafterbeschlüsse (zum Beispiel der Beschluss über die Sitzverlegung einer Gesellschaft oder der Beschluss über die Bestellung oder ab Bestellung eines Geschäftsführers)
    • Anmeldungen zum Gesellschaftsregister (alle Anmeldungen einer GbR – von der Gründung über die Satzungsänderung bis hin zur Auflösung – können online beglaubigt werden)
    • Anmeldungen zum Handelsregister (sämtliche Handelsregisteranmeldungen können digital beglaubigt werden und zwar für jede Unternehmensform (e.K., GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG, AG, KGaA etc.).
    • Anmeldungen zum Vereinsregister (sämtliche Anmeldungen eines Vereins – von der Gründung über die Satzungsänderung und Vorstandsänderung bis hin zur Auflösung – können online beglaubigt werden.)
    • Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
    • Anmeldungen zum Partnerschaftsregister (alle Anmeldungen einer Partnerschaftsgesellschaft – von der Gründung über die Satzungsänderung bis hin zur Auflösung – können online beglaubigt werden).

An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Beurkundung via Videokommunikationssystem nur dann von einem bestimmten Notar vorgenommen werden kann, wenn bestimmte örtliche Anknüpfungspunkte innerhalb des Amtsbereich des Notars liegen, für uns ist dies der Bereich Bochum.

Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einer Online-Beurkundung wird eine bestimmte Ausrüstung benötigt, hierzu gelten folgende technische Voraussetzungen:

  • Smartphone inkl. installierter Notar-App,
  • Computer oder Laptop inkl.
  • stabiler Internetverbindung sowie
  • Lautsprecher/Mikrofon und
  • eine Kamera/Webcam

Identifizierung der Beteiligten
Es hinaus muss eine Identifizierung des Beteiligten gewährleistet werden.
Eine der Prüfungsstufen im Verfahren sieht vor, dass sich der Beteiligte über einen elektronischen Identitätsnachweis ausweisen muss.
Hierzu sollte vorher das eigene Dokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc..) überprüft werden, da eine aktivierte Online-Funktion inkl. Ausweis-PIN notwendig ist.
Neben dem Personalausweis wird auch das Lichtbild mit dem Erscheinungsbild der beteiligten Person abgeglichen.

Falls Sie eine Online-Beurkundung durch Notar Theo Schmidt in Bochum wünschen,
so folgen Sie bitte diesem Link:

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