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Kosten einer Generalvollmacht

Die Kosten für die Beurkundung einer Generalvollmacht berechnen sich nach dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers. Dies ergibt sich daraus, dass die Generalvollmacht für das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers wirksam ist. Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich nicht beurkundungspflichtig. Sofern die Vollmacht allerdings auch für Immobilien gelten soll, ist die Generalvollmacht beurkundungspflichtig, das heißt eine Generalvollmacht ohne notarielle Beurkundung wäre in diesem Fall für die Immobilien unwirksam.

Nachlasswert Notarkosten
50.000,00 € 165,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
100.000,00 € 273,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
200.000,00 € 435,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
300.000,00 € 635,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
400.000,00 € 785,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
500.000,00 € 935,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer
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