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Kosten einer Generalvollmacht
Die Kosten für die Beurkundung einer Generalvollmacht berechnen sich nach dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers. Dies ergibt sich daraus, dass die Generalvollmacht für das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers wirksam ist. Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich nicht beurkundungspflichtig. Sofern die Vollmacht allerdings auch für Immobilien gelten soll, ist die Generalvollmacht beurkundungspflichtig, das heißt eine Generalvollmacht ohne notarielle Beurkundung wäre in diesem Fall für die Immobilien unwirksam.
Nachlasswert | Notarkosten |
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50.000,00 € | 165,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
100.000,00 € | 273,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
200.000,00 € | 435,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
300.000,00 € | 635,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
400.000,00 € | 785,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
500.000,00 € | 935,00 € zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |