Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag

Nur 25 % der Bundesbürger errichten Testamente. Dabei ist ein großer Teil der bestehenden Testamente unklar, widersprüchlich oder unwirksam. Aus diesem Grund entsteht häufig Streit unter den Erben. Dies führt zu zerstrittenen Familien und erheblichen finanziellen Belastungen für Anwaltskosten und Gerichtsgebühren.

Daher sollte man dieses Thema nicht verdrängen, sondern sich möglichst rechtzeitig durch Fachleute beraten lassen.

Das gesetzliche Erbrecht

Wenn Sie kein Testament errichtet haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die erbrechtlichen Regelungen sind im Wesentlichen unverändert seit dem Jahr 1900 in kraft und passen daher für die heutigen Lebensumstände häufig nicht. Das gesetzliche Erbrecht teilt…
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Testament

Ein Testament kann durch eine einzelne Person errichtet werden. Möglich ist auch ein gemeinschaftliches Testament.
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Berliner Testament

Oft gehen Eheleute davon aus, dass nach dem Tod des ersten Ehegatten der Überlebende automatisch Erbe wird. Dies ist aber nicht der Fall. Wenn kein Testament besteht… weiterlesen…

Notarielles Testament

Welche Vorteile hat ein notarielles Testament?

Wenn ein notarielles Testament vorhanden ist, wird kein Erbschein benötigt. Privat verfasste Testamente werden häufig von Banken als unzureichend angesehen, wenn die Erben…
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Erbvertrag

Ein gemeinsames Testament bzw. ein gemeinschaftliches Testament können wirksam nur Eheleute abschließen. Andere Personen können gemeinsam nur wirksam ein Testament bei einem Notar in der Form eines Erbvertrages abschließen.

Beispiel: Herr und Frau Müller sind nicht verheiratet und möchten ein gemeinsames Testament errichten. Dieses können sie nicht selbst tun, sondern nur bei einem Notar beurkunden in der Form eines sog. Erbvertrages.
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Vermächtnis

In einem Testament können bestimmte Personen als Erben eingesetzt werden. Es können auch Vermächtnisse geregelt werden. Ein Vermächtnisnehmer erhält einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass, z.B. eine Briefmarkensammlung oder einen bestimmten Geldbetrag.

Testamentsvollstreckung

Schließlich kann in einem Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn verhindert werden soll, dass Kinder schon mit 18 Jahren über eine Erbschaft vollständig verfügen können. In diesen Fällen kann z.B. durch eine Testamentsvollstreckung geregelt werden, dass ein Testamentsvollstrecker den Erben regelmäßig Beträge für ihren Unterhalt und ihre Ausbildung überlässt. Die eigentliche Substanz des Nachlasses können die Erben dann erst bei Erreichen eines höheren Alters, z.B. mit 25 Jahren verfügen.
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Pflichtteil

Man kann in einem Testament auch Personen enterben. Die nächsten Verwandten kann man allerdings nicht vollständig enterben. Diese haben Pflichtteilsansprüche. Pflichtteilsberechtigt sind…
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Behindertentestament

Unter dem Begriff „Behindertentestament“ versteht man Testamente und Erbverträge, bei denen ein oder mehrere gesetzliche Erben behindert/gehandicapt sind. Wenn beispielsweise ein…
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Erbfälle mit Auslandsbezug

Erbfälle mit Auslandsbezug werden immer häufiger. Aktuell entstehen in der BRD jährlich etwa 500.000 Erbfälle mit Auslandsbezug. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Bundesbürger die im Alter ins Ausland…
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Erbschaftssteuer

Wenn ein Mensch verstirbt, unterliegt sein gesamtes Vermögen der Erbschaftssteuer.

Einzige Ausnahme: Wenn eine selbst genutzte Immobilie… weiterlesen…

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