Verträge für Lebenspartner

Verträge für Lebenspartnerschaften durch den Notar | Notar Bochum

Verträge für Lebenspartner

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit dem 01. August 2001 besteht auch für gleichgeschlechtliche Partner die Möglichkeit, den Bund fürs Leben zu schließen. Es sind gesetzliche Regelungen geschaffen worden, die zu einem großen Teil den Regelungen für eine Eheschließung entsprechen. Teilweise gibt es auch Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen für eine Ehe. Auch für eine Partnerschaft kann ein Vertrag geschlossen werden, der die Folgen einer Trennung und Aufhebung der Partnerschaft regelt. Auch hierzu berate ich Sie gerne. Hinsichtlich der im Notariat anfallenden Kosten sprechen Sie uns gerne an.

Nach oben scrollen

Jetzt Rechtsberatung per Videochat anfordern

Wählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dann sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.