Seit dem 01. August 2001 besteht auch für gleichgeschlechtliche Partner die Möglichkeit, den Bund fürs Leben zu schließen. Es sind gesetzliche Regelungen geschaffen worden, die zu einem großen Teil den Regelungen für eine Eheschließung entsprechen. Teilweise gibt es auch Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen für eine Ehe. Auch für eine Partnerschaft kann ein Vertrag geschlossen werden, der die Folgen einer Trennung und Aufhebung der Partnerschaft regelt. Auch hierzu berate ich Sie gerne. Hinsichtlich der im Notariat anfallenden Kosten sprechen Sie uns gerne an.
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