Behindertenrecht (GdB/MdE)

Behindertenrecht (GdB/MdE)

Da mit der Feststellung des Status als „schwerbehinderter“ tatsächliche und rechtliche Vorteile im Arbeitsrecht –z.B. durch verbesserten Kündigungsschutz – Rentenrecht – z.B. durch die Möglichkeit früher abschlagsfrei in Altersrente zu gehen – und Steuerrecht – durch höhere Steuerfreibeträge – verbunden sein können und auch die manche Alltagserleichterung erzielbar ist, Vergünstigungen im Nahverkehr bei Vorliegen entsprechender Beeinträchtigungen sowie Besserstellung beim Wohnungskündigunsschutz, können wir auch in diesen Rechtsbereichen wertvolle Hilfestellung und Vertretung im behördlichen Feststellungsverfahren geben. Dies beginnt mit der Feststellung des GdB/MdE, beinhaltet natürlich auch die Frage, ob bestimmte „Merkzeichen“ zuerkannt werden können, betrifft aber auch unter Umständen Gleichstellungsfragen. Hand in Hand mit den in der Sache häufig ebenfalls zu beteiligenden Medizinern versuchen wir, obwohl die Verfahren in der Realität häufig sehr langwierig sind, für den Betreffenden zeitnahe und sachgerechte Lösungen zu erzielen.

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