Erbvertrag

Einen Erbvertrag durch den Notar!

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod einer Person regelt. Diese Vereinbarung wird normalerweise von den Betroffenen getroffen, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche in Bezug auf die Vermögensverteilung nach dem Tod erfüllt werden. Ein Erbvertrag kann nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden. Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung von mindestens zwei Beteiligten, die das gesetzliche Erbrecht grundsätzlich außer Kraft setzen kann. Im Gegensatz zu einem Einzeltestament ist ein Erbvertrag also bindend und kann nicht ohne Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Um einen Erbvertrag abzuschließen, ist ein Notar erforderlich. Der Notar übernimmt die Aufgabe, den Vertrag aufzusetzen und sicherzustellen, dass er rechtlich gültig ist. Der Notar ist zudem dafür verantwortlich, den Vertrag zu beurkunden und in das zentrale Testamentsregister einzutragen.

Beispiel: Eheleute Müller möchten sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen und nachdem Tode des Länger lebenden sollen ihre beiden Kinder zu gleichen Teilen erben. Dies ist ein Berliner Testament. Das bedeutet, dass nach dem zuerst versterbenden Elternteil die beiden Kinder enterbt werden und sie einen Pflichtteil nach dem zuerst verstorbenen Elternteileinfordern können. Auf diesen Pflichtteil können und möchten die Kinder notariell verzichten, da sie nach dem länger lebenden Elternteil Erbe werden. Also schließen Eheleute Müllerzusammen mit ihren beiden Kindern einen Erbvertrag, in dem die Eltern sich zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die beiden Kinder verzichten in diesem Vertrag auf den Pflichtteil nach dem zuerst versterbenden Elternteil.

Welche Form muss ein Erbvertrag haben?

Ein Erbvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Dadurch soll erreichtwerden, dass vertragliche Erklärungen über den Nachlass ohne juristische Beratung nichtwirksam möglich sind.

Wer kann einen Erbvertrag schließen?

Jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Tragweite seines Handelns versteht, kann Erbverträge schließen. Ein gemeinschaftliches Testament kann nur wirksam von Ehegatten geschlossen werden. Im Unterschied dazu können Erbverträge auch von nicht miteinander verheirateten Menschen oder zum Beispiel auch von Geschwistern oder von Eltern und Kindern geschlossen werden.

Warum wird ein Erbvertrag geschlossen?

Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, kann kein wirksames gemeinschaftliches Testament errichten. Wenn nichteheliche Lebensgefährten ein gemeinsames Testament errichten möchten, ist dies wirksam nur in der Form eines Erbvertrages möglich Ein Erbvertrag kann eine effektive Möglichkeit sein, um Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern. Eine der Fragen, die bei einem Erbvertrag aufkommen kann, ist die Begrenzung des Pflichtteilsanspruchs. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ermöglicht es bestimmten Familienmitgliedern, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden, einen Mindestanteil am Nachlass zu fordern. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht den Abkömmlingen, Ehegatten und Eltern des Verstorbenen zu. Ein Erbvertrag kann jedoch den Pflichtteilsanspruch beschränken oder ausschließen. Nur ein vom Notar beurkundeter Erbvertrag hat rechtliche Gültigkeit. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Insgesamt ist ein Erbvertrag eine rechtliche Möglichkeit, um den Pflichtteilsanspruch einzuschränken oder auszuschließen. Hierbei ist es wichtig, dass der Erbvertrag durch einen Notar beurkundet wird, um seine rechtliche Gültigkeit sicherzustellen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Pflichtteilsanspruch nicht vollständig umgangen werden kann und dass berechtigte Familienmitglieder immer noch das Recht haben, den Pflichtteil einzufordern. Daher ist es ratsam, professionellen juristischen Rat einzuholen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden. Es können auch Eltern und Kinder gemeinsam Erbverträge abschließen. Beispiel: Eheleute Müller sind zu je ½ Miteigentümer des von ihnen gemeinsam bewohnten Hauses. Sie haben zwei Kinder und möchten sich gegenseitig als Erben einsetzen, damit der länger lebende Ehegatte nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten Alleineigentümer des Hauses wird. Durch diese gegenseitige Erbeinsetzung haben Eheleute Müller für den ersten Erbfall ihre Kinder enterbt, so dass die Kinder nach dem Tod des zuerst verstorbenen Elternteils einen Pflichtteilsanspruch gegen den länger lebenden Elternteil haben. Die Elternschließen mit den Kindern gemeinsam einen Erbvertrag, in dem die Kinder auf den Pflichtteilnach dem zuerst versterbenden Elternteil verzichten. Gleichzeitig setzen die Eltern die beiden Kinder als Erben nach dem länger lebenden Elternteil ein. An diesem Erbertrag sind also beide Eltern und beide Kinder beteiligt.

Wie kann man einen Erbvertrag aufheben oder von dem Vertrag zurücktreten?

Ein Erbvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Verteilung des Vermögens nachdem Tod regelt. Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag bindend, sobald er abgeschlossen wurde. Erbverträge werden normalerweise von Ehepartnern, Lebenspartnern oder engen Familienmitgliedern abgeschlossen. Dies kann auch dazu dienen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und ein faires Vermögensaufteilungssystem zu schaffen. Wie kann man einen Erbvertrag aufheben? Die Aufhebung eines Erbvertrags kann in bestimmten Situationen erforderlich sein. Ein notariell beurkundeter Erbvertrag kann nur durch einen notarielle Aufhebungsvereinbarung von allen Beteiligten gemeinsam aufgehoben werden. Ferner kann man kann sich in einem Erbvertrag ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Dann kann ein einzelner Beteiligter durch eine notarielle Urkunde vom Erbvertrag zurücktreten und der Notar muss diese Rücktrittserklärung den anderen Beteiligten des Erbvertrages übersenden, damit diese vom Rücktritt Kenntnis erlangen. In seltenen Ausnahmefällen gibt es auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht von einem Vertrag. Das ist dann der Fall, wenn der im Erbvertrag eingesetzte Erbe wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wurde oder wenn der Erbe versucht hat, den Erblasser umzubringen. Ein Erbvertrag ist ansonsten für die Beteiligten bindend. Das bedeutet, der Vertrag kann nur gemeinsam durch alle Vertragsbeteiligten aufgehoben werden.

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