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Bauträgervertrag durch den Notar | Bochum

Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist ein Kaufvertrag über den Erwerb eines noch zu errichtenden Hauses oder einer noch zu errichtenden Wohnung. Der Bauträger verpflichtet sich zur kompletten Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück. Zu einem Bauträgervertrag gehören noch weitere Regelungen, wie Baubeschreibung und Baupläne, da die Wohnung oder das Haus vorher von dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages noch nicht besichtigt werden kann. Diese Unterlagen sollten Sie sich als Käufer einer solchen Immobilie rechtzeitig vor einer Beurkundung aushändigen lassen und genau prüfen. Darüber hinaus gelten zum Schutz des Käufers zusätzliche Bestimmungen, die in der Makler- und Bauträgerverordnung niedergelegt wurden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt demnach in Raten entsprechend dem Baufortschritt. Der Bauträger erbringt also zunächst eine Bauleistung und erhält dann eine entsprechende Teilzahlung für diese erbrachte Leistung. Der Käufer muss dementsprechend erst eine Zahlung leisten, wenn der Bauträger zuvor die entsprechende Bauleistung erbracht hat. Durch diese Vorleistung durch den Bauträger soll der Käufer geschützt werden. Er muss keine Zahlungen leisten, ohne den entsprechenden Gegenwert zu erhalten. Der Bauträger hat dabei gleichzeitig die Möglichkeit, bereits teilweise fertiggestellte Gebäude nach der Fertigstellung einzelner Gewerke in Raten abzurechnen, sodass er die erhaltenen Raten zur weiteren Errichtung der anschließenden Gewerke des Gebäudes verwenden kann. Der Vorteil für den Bauträger liegt dabei bei dem geringeren Kreditbedarf, was zu einer Kostenabsenkung führt, die sich wiederum regelmäßig günstig auf den Kaufpreis auswirkt.

In einem Bauträgervertrag wird insbesondere auch geregelt, bis wann die Immobilie spätestens fertig gestellt sein muss und welche Rechte dem Käufer zustehen, wenn nach der Fertigstellung Mängel auftreten sollten.

Im Rahmen der notariellen Beurkundung wird Ihnen die Bedeutung der getroffenen Regelungen in dem Bauträgervertrag erläutert. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch vor der Beurkundung des Vertrages für Rückfragen zur Verfügung, sodass auch noch Änderungen des Bauträgervertrages möglich sind.

Kosten

Die notariellen Kosten für Bauträgerverträge sind in der Höhe nicht verhandelbar, da sie für alle Notare in der GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) gesetzlich geregelt sind. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe des sog. Geschäftswertes. Der Geschäftswert ist der Kaufpreis der Immobilie. Beispiele zu der Höhe der anfallenden Notarkosten finden Sie unter „Notarkosten“.

Finanzierung

Für die Finanzierung des Kaufpreises bei Bauträgerverträgen gelten keine Besonderheiten gegenüber sonstigen Kaufpreisfinanzierungen von Immobilien. Wir verweisen dementsprechend auf den Text zur Finanzierung von Immobilien.

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