Ehegattenunterhalt

Ehegatten-Unterhalt

Unterhaltsansprüche entstehen mit der Eheschließung gegen den Ehepartner und können auch nach einer Scheidung bestehen. Durch einen Ehevertrag können diese Ansprüche auf Unterhalt jedoch begrenzt oder sogar ausgeschlossen werden. In dem Ehevertrag kann auch ein Höchstbetrag für den zahlbaren Unterhalt festgelegt werden. Derartige Vereinbarungen sind jedoch nur in gewissen Grenzen wirksam. Der Notar kann Sie in dieser Hinsicht beraten und eine für Sie wirksame Regelung finden.

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