Diese 3 Fehler sollten Sie bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vermeiden:

Diese 3 Fehler sollten Sie bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vermeiden:

 

Vordrucke für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten finden sich kostenlos an vielen Stellen im Internet.

Hierbei entstehen häufig folgende Fehler:

1. Fehler: Nicht wirksam für Immobilien

Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall erstellt, dass Sie selbst krankheitsbedingt nicht mehr handlungsfähig sind und für diesen Fall eine andere Person bevollmächtigen, die Sie vertreten kann. Sofern Sie Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie sind, kann es unter Umständen erforderlich sein, dass diese Immobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden muss zur Begleichung der Krankheitskosten oder dass die Immobilie sogar verkauft werden muss. Sofern Sie die Vorsorgevollmacht in nicht-notarieller Form erstellt haben sollten, also diese über ein Formular aus dem Internet selbst ausgefüllt haben sollten, gilt diese Vollmacht nicht für Immobilien. Eine Belastung einer Immobilie mit Grundschulden oder ein Verkauf einer Immobilie ist mit einer solchen Vollmacht nicht möglich.

2. Fehler: Missbrauch der Vollmacht möglich

Schließlich enthalten die im Internet angebotenen Vordrucke in der Regel eine Generalvollmacht, mit der zum Beispiel auch Bankgeschäfte durch den Bevollmächtigten getätigt werden können. Hierbei muss folgendes beachtet werden: Der Vollmachtgeber kann mit dieser Vollmacht auch gegen Ihren Willen Bankgeschäfte tätigen und Geld abheben.

Sofern Sie eine solche Vollmacht in notarieller Form erstellen, d. h. bei einem Notar beurkunden lassen kann der Notar folgende Sicherheit einbauen: In der notariellen Urkunde wird bestimmt, dass die Vollmacht nur wirksam ist als Ausfertigung. Dabei handelt es sich um ein Dokument mit einem notariellen Siegel, welches der Notar Ihnen als Vollmachtgeber nach der Beurkundung übersendet.

Nur mit dieser Ausfertigung, also diesem „Original“ kann der Bevollmächtigte handeln. Sie sollten diese Ausfertigung dann selbst behalten und dem Bevollmächtigten nur eine Kopie der Vollmacht zukommen lassen. Dann ist kein Missbrauch der Vollmacht möglich.

3. Fehler: Nicht nachvollziehbar, wer das Formular ausfüllt hat

Die üblichen kostenlosen Vordrucke im Internet enthalten bei der Patientenverfügung eine Reihe von gesundheitlichen Erklärungen, die dann angekreuzt werden sollen. Dabei soll man angeben, welche Behandlungen gewünscht oder nicht gewünscht werden, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann.

Hierbei besteht das Problem, dass im Falle einer Erkrankung nicht nachgeprüft werden kann, ob Sie selbst diese Kreuze gesetzt haben, ob Sie gesund waren als Sie das Formular ausgefüllt haben und ob Sie die Angaben dort verstanden haben. Wenn eine Patientenverfügung in notarieller Beurkundungsform erstellt wird, handelt es sich um einen vollständig für Sie individuell erstellten Text. Der Notar unterschreibt diese Erklärung mit und bestätigt, dass Sie diesen Text verstanden haben und dass Sie geschäftsfähig waren, als Sie den Text unterzeichnet haben.

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