Patientenverfügung und aktive Sterbehilfe

Patientenverfügung und aktive Sterbehilfe

Wer einen Unfall erleidet und nicht mehr ansprechbar ist, muss anschließend von den Ärzten solange am Leben gehalten werden, wie dies technisch möglich ist. Dies führt dazu, dass zurzeit in Deutschland angeblich etwa 100.000 Menschen durch Magensonden künstlich ernährt werden, teilweise über lange Zeiträume hinweg. Häufig bitten dann die Verwandten, die Behandlung zu beenden. Die Ärzte dürfen die Behandlung aber nicht beenden, da dies gesetzlich verboten ist. Wer eine geplante Operation im Krankenhaus eingeht, unterschreibt im Vorfeld dem Krankenhaus eine Erklärung, dass man in alle technisch möglichen Behandlungsmethoden einwilligt. Dies führt ebenfalls zum selben Ergebnis. Der Patient wird also solange am Leben gehalten, wie die sogenannte Apparatemedizin dies ermöglicht.

Wer dies verhindern möchte, kann eine Patientenverfügung errichten.

Die Patientenverfügung regelt verbindlich gewünschte Behandlungsmethoden

In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass man sich selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr äußern kann, erklärt, welche medizinische Behandlung gewünscht wird und welche Behandlung nicht gewünscht wird.

Eine aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Es kann aber in einer Patientenverfügung erklärt werden, dass man für den Fall einer schweren und aussichtslosen Erkrankung keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Wenn eine solche Patientenverfügung den Ärzten vorliegt, ist diese Erklärung für die Ärzte verbindlich und die Ärzte müssen sich daran halten.

Passive Sterbehilfe bei nicht errichteter Patientenverfügung

Liegt keine Patientenverfügung vor, kann im Rahmen der passiven Sterbehilfe aus ethischen, medizinischen und humanitären Gründen auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden. Das gilt zum Beispiel für den Fall, dass ein Patient nicht in der Lage ist, entsprechende Einwilligungen zu erteilen oder vorbereitende Gespräche im Vorfeld nicht möglich waren. Grundlage hierfür ist der Respekt vor der Würde des Menschen.

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