Kauf eines Hauses

Wohnungskauf bzw. Hauskauf und Finanzierung

Kauf eines Hauses

Notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben

Bei dem Kauf eines Hauses bzw. Verkauf von Immobilien geht es in der Regel um große Vermögenswerte. Wegen der großen Bedeutung derartiger Verträge schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung der Verträge vor. Dadurch soll erreicht werden, dass die Vertragsparteien den Inhalt des abzuschließenden Kaufvertrages und die rechtlichen Folgen des Kaufvertrages verstehen können. Der Notar soll den Vertragsbeteiligten als unabhängiger und neutraler Berater zur Verfügung stehen.

Der Ablauf beim Notar bis zur Unterschrift

Ich erhalte vom Käufer, vom Verkäufer oder von allen Beteiligten gemeinsam die erforderlichen Angaben zur Erstellung eines notariellen Kaufvertrages. Diese Angaben erhalte ich durch das ausgefüllte Formular, in dem Sie sehen können, welche Angaben der Notar benötigt (Formular). Alternativ erhalte ich diese Angaben vom Immobilienmakler, sofern ein Makler eingeschaltet wurde. Wenn Sie vorab Fragen haben oder Ihnen das Formular zu unpersönlich ist, können Sie natürlich gerne nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zu uns kommen zur Besprechung der Angelegenheit.

Ich setzte anschließend die Wünsche der Vertragsparteien in einen Vertragsentwurf um, den Sie per Mail oder per Post umgehend erhalten. Anschließend können Sie diesen Vertragsentwurf prüfen und – selbstverständlich ohne Mehrkosten – noch vor der Beurkundung Fragen zum Vertragsentwurf besprechen oder den Vertragsentwurf abändern. Wenn die Vertragsparteien sich über den Inhalt des Vertrages (z.B. Kauf eines Hauses) einig sind, erfolgt anschließend die Beurkundung des Vertrages. Bei der Beurkundung wird der Vertrag vollständig vorgelesen und inhaltlich erklärt. Für die Erklärung nehme ich mir besonders viel Zeit, damit auch wirklich sämtliche Fragen in der Beurkundung geklärt werden können und der Vertragsinhalt verständlich wird. Anschließend wird der Vertrag durch alle Vertragsbeteiligten und den Notar unterschrieben.

Das Verfahren nach der Beurkundung bis zur Bezahlung

Kauf eines Hauses – Eigentümer eines Hauses wird man noch nicht mit dem Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst mit der späteren Umschreibung des Eigentums auf den Käufer beim Amtsgericht. Zwischen der Beurkundung des Kaufvertrages und der Eigentumsumschreibung vergehen in der Regel einige Wochen. Zum Schutz der Vertragsparteien sieht ein Kaufvertrag verschiedene Voraussetzungen vor, bis eine Eigentumsumschreibung erfolgen kann. Häufig sind im Grundbuch noch Verbindlichkeiten des Verkäufers eingetragen. Der Notar muss dafür sorgen, dass diese Verbindlichkeiten gelöscht werden, so dass der Käufer das Grundstück ohne Belastungen übernehmen kann. Schließlich lässt der Notar eine Eigentumsvormerkung für den Käufer in das Grundbuch eintragen. Durch diese Vormerkung kann das Haus (Kauf eines Hauses) nicht mehr anderweitig verkauft werden und ist für den Käufer „reserviert“. Schließlich besteht beim Kauf von Häusern oder von Grundstücken ein Vorkaufsrecht der Stadt. Dieses Vorkaufsrecht besteht nur für öffentliche Zwecke, also zum Beispiel dann, wenn über dieses Grundstück eine Straße gebaut werden soll und das Grundstück aus diesem Grund für die Errichtung einer Straße benötigt wird. Diese Fälle sind natürlich sehr selten. Der Notar muss eine Erklärung der Stadt einholen, dass dieses Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.

Nach dem alle erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, schreibt der Notar die Vertragsparteien an und teilt mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann. Daraufhin wird der Kaufpreis gezahlt.

Das Verfahren nach der Kaufpreiszahlung bis zur Eigentumsumschreibung

Anschließend muss dem Notar ein Nachweis über die erfolgte Zahlung vorgelegt werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers, dass dieser den vollen Kaufpreis erhalten hat. Sollte der Verkäufer sich trotz erfolgter Zahlung weigern, dies zu bestätigen, kann der Käufer den Zahlungsnachweis führen durch Vorlage von entsprechenden Zahlungsbelegen.

Schließlich muss der Notar vom Finanzamt eine Bescheinigung erhalten, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Jeder notarielle Kaufvertrag muss durch den Notar dem Finanzamt in Kopie geschickt werden. Das Finanzamt schickt dann dem Käufer einen Bescheid über die Grunderwerbsteuer, das sind in NRW zur Zeit 6,5% vom Kaufpreis. Nachdem der Käufer diese Steuer bezahlt hat, erstellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit wird bestätigt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt hat. Diese Bescheinigung muss der Notar dem Amtsgericht vorlegen. Erst danach darf das Eigentum durch das Amtsgericht auf den Käufer umgeschrieben werden.

Dann beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung auf Namen des Käufers beim Amtsgericht. Nach erfolgter Eigentumsumschreibung ist die Angelegenheit für den Notar abgeschlossen.

Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

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