Immobilien Schenkung

Immobilienschenkung:

 

Immobilienschenkungen und die dabei bestehenden Risiken: Eine ganzheitliche Betrachtung

Die Schenkung von Immobilien ist eine bedeutende und oft emotional geladene Entscheidung. Sei es die Schenkung an die eigenen Kinder oder den Ehegatten – die rechtliche und steuerliche Gestaltung sollte wohlüberlegt und sorgfältig geplant werden. In diesem Zusammenhang spielen vor allem die Risiken für den Schenker eine entscheidende Rolle. Um diese zu minimieren, ist es ratsam, die Expertise eines Notars und eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Diese Fachleute arbeiten Hand in Hand, um eine ganzheitliche Beratung zu gewährleisten und die Interessen des Schenkers umfassend zu schützen.

Aufgabe des Notars

Als Notar liegt mein Fokus auf der rechtlichen Absicherung der Immobilienschenkung. Eine zentrale Sicherheit ist die Rückübertragungsklausel, die im Schenkungsvertrag festgehalten wird. Diese Klausel regelt die Bedingungen, unter denen die Immobilie im Falle bestimmter Ereignisse oder Verhaltensweisen des Beschenkten wieder in den Besitz des Schenkers zurückkehrt. Gerade bei Schenkungen an Kinder oder Ehegatten ist es wichtig, die Rückübertragungsklausel sorgfältig zu formulieren, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden und die Interessen des Schenkers bestmöglich zu wahren. Zusätzlich empfehle ich, weitere Sicherheiten wie ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für den Schenker zu vereinbaren, um ihn abzusichern. Die notarielle Beurkundung ist ein essenzieller Schritt, um die Immobilienschenkung rechtskräftig zu gestalten und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht

 Ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht ermöglicht es dem Veräußerer, die Immobilie weiterhin zu nutzen, auch wenn sie bereits verschenkt wurde. Beim lebenslangen Wohnrecht kann der Veräußerer in der Immobilie wohnen, während beim lebenslangen Nießbrauchrecht er zusätzlich die Früchte (Mieteinnahmen) der Immobilie genießen kann. Diese Sicherheit gewährleistet, dass der Schenker auch im Alter sein gewohntes Umfeld behält und finanziell abgesichert ist.

Mögliche Rückübertragung der Immobilie an den Schenker

Bei der Schenkung einer Immobilie ist es entscheidend, die Interessen und Sicherheit des Schenkers zu wahren. Eine Möglichkeit, dies zu gewährleisten, ist die Vereinbarung einer Rückübertragungsklausel im Schenkungsvertrag. Diese Klausel regelt die Bedingungen, unter denen die Immobilie in den Besitz des Schenkers zurückkehrt.

Die Rückübertragungsklausel kann in verschiedenen Situationen greifen, darunter:

Vorversterben des Beschenkten: Tragischerweise kann es vorkommen, dass der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt. In diesem Fall ermöglicht die Rückübertragungsklausel, dass die Immobilie wieder in den Besitz des Schenkers zurückfällt oder an andere Erben übertragen wird.

Suchtprobleme (Drogensucht, Alkoholabhängigkeit): Falls der Beschenkte an schwerwiegenden Suchtproblemen leidet, kann die Rückübertragungsklausel eingreifen, um die Immobilie zurückzuführen. Dies dient dem Schutz des Vermögens und gewährleistet, dass die Immobilie nicht in missbräuchliche Hände gerät.

Beitritt zu einer Sekte: Tritt der Beschenkte einer Sekte bei und entfremdet sich dadurch von Familie und gesellschaftlichen Bindungen, kann die Rückübertragungsklausel eingesetzt werden, um die Immobilie zu schützen und in den Besitz des Schenkers oder anderer Begünstigter zu überführen.

Betreuung oder Entmündigung: Wenn der Beschenkte aufgrund von geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung unter Betreuung gestellt wird oder entmündigt wird, kann die Rückübertragungsklausel wirken, um die Immobilie aus der Verwaltung des Betreuers zurückzuerlangen oder sie anderen Erben zukommen zu lassen.

Scheidung des Beschenkten: Im Falle einer Scheidung des Beschenkten kann die Rückübertragungsklausel die Immobilie vor etwaigen Forderungen des geschiedenen Ehepartners schützen, indem sie wieder in das Eigentum des Schenkers oder anderer Erben übergeht.

Die Bedingungen für die Rückübertragung sollten klar und eindeutig im Schenkungsvertrag festgelegt werden. Als erfahrener Notar berate ich Sie umfassend bei der Formulierung dieser Klausel, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche angemessen berücksichtigt werden.

Rechtssicherheit durch notarielle Beurkundung:

Die Vereinbarung einer Rückübertragungsklausel ist von großer Bedeutung, aber ebenso wichtig ist die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags. Durch die notarielle Beurkundung werden die getroffenen Vereinbarungen rechtsgültig und bieten umfassende Rechtssicherheit für beide Parteien.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung:

Unser Notariat hat langjährige Erfahrung in der rechtssicheren Gestaltung von Schenkungsverträgen für Immobilien. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und die passenden Sicherheiten zu implementieren.

Kontaktieren Sie uns:

Für eine individuelle Beratung und die notarielle Beurkundung Ihrer Immobilien-Schenkung mit Rückübertragungsklausel kontaktieren Sie uns gerne. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt an. Unser kompetentes Team freut sich darauf, Sie zu unterstützen und Ihre Fragen zu beantworten.

Aufgabe des Steuerberaters

Die Aufgabe des Steuerberaters ist es, die steuerlichen Aspekte einer Immobilienschenkung zu beleuchten und zu optimieren. Zunächst ist die Schenkungssteuer ein entscheidender Faktor. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie dem Wert der Immobilie ab. Durch geschickte steuerliche Planung können Freibeträge und Steuerbefreiungen genutzt werden, um die finanzielle Belastung für den Schenker zu optimieren. Besonders bei Schenkungen an Kinder oder Ehegatten gelten besondere steuerliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ermöglicht es, mögliche Steuerrisiken zu erkennen und zu minimieren

Ganzheitliche Beratung für eine sichere Immobilienschenkung:

Die Schenkung von Immobilien ist eine bedeutende Entscheidung, die sorgfältig geplant werden sollte. Die Zusammenarbeit von Notar und Steuerberater gewährleistet eine ganzheitliche Beratung, in der sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Die Expertise dieser Fachleute ergänzt sich, um eine umfassende Lösung für die Immobilienschenkung zu erarbeiten und die Risiken für den Schenker zu minimieren.

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