Wie erhalte ich einen Vertragsentwurf vom Notar?
Wie erhalte ich einen Vertragsentwurf vom Notar?
Hier erklären wir, wie Sie einen Entwurf eines Kaufvertrages vom Notar erhalten und worauf Sie achten sollten.
Welche Angaben benötigt der Notar für die Erstellung des Kaufvertrages?
Der Notar benötigt folgende Angaben von Ihnen:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- Möglichst genaue Bezeichnung der Immobilie im Grundbuch, also möglichst Angabe von Amtsgericht, Gemarkung, Blatt Nummer, Flur und Flurstück. Sofern Sie diese Angaben nicht machen können, reicht häufig der Name des Verkäufers und die Anschrift der Immobilie aus. Wir können dann elektronisch einen aktuellen Grundbuchauszug einholen.
- Höhe des Kaufpreises
- Ist die Immobilie vom Verkäufer bewohnt, vermietet oder leerstehend
Sie können uns diese Angaben in dem „Fragebogen Immobilienkauf“ machen: Online Fragebogen
Bitte beachten Sie aber zusätzlich folgendes: Ich habe schon darauf hingewiesen, dass bestimmte Umstände durch Verkäufer und Käufer selbst zu ermitteln sind. Wenn Sie hier unsere Hilfe benötigen, machen Sie uns bitte auf das Problem im Fragebogen Immobilienkauf unter „sonstige Fragen und Mitteilungen“ aufmerksam.
Alle Vereinbarungen müssen beurkundet werden
Bitte beachten Sie, dass sämtliche zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen Vereinbarungen beurkundet werden müssen. Wird eine Vereinbarung der Beteiligten nicht mitbeurkundet , führt das zur Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrages vor mit der Folge, dass trotz Beurkundung weder Verkäufer und Käufer gebunden sind. Diese Nichtigkeit des Kaufvertrages wird erst durch die Eigentumsumschreibung geheilt, bis dahin haben weder der Verkäufer noch der Käufer einen die Gegenseite bindenden Vertrag in Händen. Als Notar kann man diese Zusatzvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer allerdings nicht ahnen, eine der beiden Parteien muss den Notar schon hierauf hinweisen, damit dann die Zusatzabrede auch mitbeurkundet werden kann.
Sobald der Notar den Entwurfsauftrag mit den Angaben erhalten hat, wird er Grundbucheinsicht nehmen, diese Grundbucheinsicht und die Angaben von Verkäufer und Käufer in sein Muster einarbeiten und so einen Entwurf erstellen, den er an die Parteien sodann übersendet.
Die Bearbeitungsdauer vom Entwurfsauftrag bis zum fertigen Entwurf ist von Notar zu Notar sehr unterschiedlich. Wenn es sich aber um einen „normalen“ Immobilien-Kaufvertrag handelt, und der Notar über ein gut organisiertes Sekretariat verfügt, sollte ein Entwurf binnen 24 Stunden vorliegen können.
Ist ein Maklerunternehmen beauftragt, übernimmt der Makler regelmäßig die Aufgabe, dem Notar die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.