Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer richten sich nach dem Wert, den der jeweilige Erbe oder Beschenkte erhalten hat und nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser oder Schenker. Diese Steuer gilt sowohl für Schenkungen, die zu Lebzeiten gemacht werden, als auch für Erbschaften. Es fällt dann Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer an, wenn die Steuerfreibeträge überschritten werden. Besteuert wird nur der Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht.
Das Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht folgende Freibeträge vor:
Haben Sie Fragen zum Thema Freibeträge, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer? Gerne informieren und beraten wir Sie. Nehmen Sie dafür gerne schriftlich oder telefonisch Kontakt zu uns auf.
© Copyright | Notar Schmidt Bochum | All Rights Reserved
Produktion & Betreuung net werkstatt
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
EinstellungenOkayWählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dann sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.