Diese vier Fehler sollten Sie beim Verschenken von Immobilien vermeiden

Diese vier Fehler sollten Sie beim
Verschenken von Immobilien vermeiden

 

Fehler vermeiden bei der Schenkung von Immobilien: Expertentipps für eine rechtssichere und steueroptimierte Übertragung

Herzlich willkommen zu unserem Ratgeber für die Schenkung von Immobilien! In diesem Artikel werden wir die häufigsten Fehler besprechen, die bei der Schenkung von Immobilien auftreten können, und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie diese vermeiden und eine rechtssichere und steueroptimierte Übertragung Ihrer Immobilie an Ihre Liebsten gewährleisten können.

Fehler 1: Die Immobilie wird zu spät übertragen und es kommt zu einem Sozialhilferegress

Ein großer Fehler, der oft gemacht wird, ist die verspätete Übertragung der Immobilie. Nehmen wir an, Herr Schmidt ist ein verwitweter Rentner, der eine Immobilie in einer begehrten Lage besitzt. Aufgrund seines Alters und seiner gesundheitlichen Einschränkungen entscheidet er sich, die Immobilie an seinen einzigen Sohn, Max, zu verschenken. Allerdings ist Herr Schmidt unsicher, ob er die Immobilie wirklich schon jetzt übertragen sollte, da er befürchtet, dass er eventuell in der Zukunft Sozialhilfe beantragen muss, um Pflegekosten abdecken zu können.

Durch die verspätete Übertragung der Immobilie kommt es tatsächlich zu einem Sozialhilferegress, als Herr Schmidt aufgrund seiner gesundheitlichen Situation Sozialhilfe beantragen muss. Das Sozialamt greift auf das Vermögen von Herrn Max zurück und fordert die Immobilie zurück, um die erbrachten Sozialleistungen zu kompensieren. Die geplante Schenkung an Max wird somit hinfällig, und die Immobilie geht wieder in den Besitz von Herrn Schmidt über.

Tipp: Um diesen Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, die Immobilie rechtzeitig zu übertragen. Eine frühzeitige Schenkung kann dazu führen, dass die Zehnjahresfrist für eine Rückforderung der Schenkung bereits abgelaufen ist, und die Immobilie bleibt dauerhaft im Besitz des Beschenkten. Dabei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Notar und Anwalt beraten zu lassen, um die rechtlichen Voraussetzungen und Fristen zu beachten.

Fehler 2: Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche von Geschwistern beachten

Ein weiterer häufiger Fehler ist die mangelnde Beachtung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Nehmen wir an, Frau Mayer möchte ihre Eigentumswohnung an ihren einzigen Sohn, Peter, verschenken. Sie hat ein sehr enges Verhältnis zu Peter und möchte ihm die Wohnung als frühzeitiges Erbe zukommen lassen. Allerdings hat Frau Mayer noch zwei Geschwister, die nicht in die Schenkung einbezogen sind.

Nach der Schenkung erheben die Geschwister von Frau Mayer Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Da sie nicht in die Schenkung einbezogen wurden, sehen sie ihre gesetzlichen Erbansprüche verletzt. Peter sieht sich nun mit der Forderung der Geschwister konfrontiert, einen angemessenen Teil der Immobilie als Ausgleich zu bezahlen, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.

Tipp: Um diesen Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, die gesetzlichen Erbansprüche aller potenziellen Pflichtsteilsberechtigten sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls angemessene Ausgleichszahlungen zu leisten. Auch hierbei kann ein Notar und ein erfahrener Anwalt wertvolle Unterstützung bieten, um eine faire und rechtskonforme Gestaltung der Schenkung zu gewährleisten.

Fehler 3: Der Schenker erhält ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht und dann läuft die 10-Jahresfrist nicht

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Vereinbarung eines Wohnrechts oder Nießbrauchrechts für den Schenker. Nehmen wir an, Frau Wagner möchte ihrem Sohn, Daniel, ihr Haus schenken, damit er es gemeinsam mit seiner Familie bewohnen kann. Allerdings möchte Frau Wagner sich ein Wohnrecht vorbehalten, um weiterhin in ihrem geliebten Zuhause wohnen zu können, auch wenn die Immobilie formal im Besitz von Daniel ist.

Durch die Vereinbarung des Wohnrechts wird die Zehnjahresfrist für eine mögliche Rückforderung der Schenkung nicht in Gang gesetzt. Nach fünf Jahren verstirbt Frau Wagner unerwartet. Das Finanzamt rechnet die erste Schenkung an Daniel und die aktuelle Schenkung zusammen und es fällt Erbschaftssteuer an, da die Zehnjahresfrist durch das Wohnrecht nicht in Kraft trat.

Tipp: Eine frühzeitige und umfassende Planung kann diesen Fehler vermeiden. Dabei kann eine Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder der Nutzung zu Lebzeiten eine Möglichkeit sein, um die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren und unangenehme Überraschungen für die Erben zu vermeiden.

Fehler 4: Schenkung und Erbe innerhalb von 10 Jahren

Der letzte Fehler, den wir beleuchten, ist die Schenkung einer Immobilie gefolgt von einem Ableben des Schenkers innerhalb der nächsten zehn Jahre. Nehmen wir an, Herr und Frau Becker möchten ihre Villa an ihre Tochter Laura schenken, um ihr frühzeitig einen Teil des Vermögens zukommen zu lassen. Sie sind sich bewusst, dass sie innerhalb der nächsten zehn Jahre keine weiteren Schenkungen vornehmen möchten und entscheiden sich daher für die Schenkung an Laura.

Allerdings versterben Herr und Frau Becker tragischerweise bereits sieben Jahre nach der Schenkung. Laura erbt nun die Villa, muss jedoch auch die Schenkung im Wert der Immobilie mit ihrem Erbe zusammenrechnen lassen. Dadurch erhöht sich die Erbschaftssteuer für Laura, da die Schenkung und das Erbe innerhalb der Zehnjahresfrist zusammengefasst werden.

Tipp: Eine umfassende Planung und Beratung können diesen Fehler vermeiden. Indem Sie rechtzeitig handeln und alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigen, können Sie eine erfolgreiche und sorgenfreie Immobilienschenkung an Ihre Liebsten sicherstellen.

Fazit:

Die dargestellten Fehler zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Planung und Beratung bei der Schenkung von Immobilien ist. Eine frühzeitige Übertragung der Immobilie, die Beachtung von Pflichtteilsansprüchen, die kluge Gestaltung von Nutzungsrechten und eine umfassende steuerliche Planung sind entscheidend, um eine rechtssichere und steueroptimierte Immobilienschenkung zu gewährleisten. Als erfahrener Notar stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite, um Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Immobilienübertragung die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

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