Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge durch den Notar | Bochum
Unternehmensnachfolge
Jeder Unternehmer muss irgendwann über die Unternehmensnachfolge nachdenken. Dies sollte möglichst rechtzeitig erfolgen, da fehlende Regelungen zur Unternehmensnachfolge häufig zu großen Problemen für Unternehmen führen. Dies kann sich z.B. daraus ergeben, dass nach dem plötzlichen Tod eines Unternehmers für die Erben des Unternehmens unvorhergesehen erhebliche Steuern zahlbar sein können, die im Extremfall dazu führen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Jeder Unternehmer sollte daher auch an den Fall sein plötzlichen Versterbens denken. Sofern eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie erfolgen soll, sollte im Regelfall das Testament des Unternehmensinhabers so ausgestaltet werden, dass dem Nachfolger das gesamte Unternehmen oder die mehrheitlichen Anteile des Unternehmens zugewendet werden. Unter Umständen kann für die übrigen Angehörigen ein entsprechender Ausgleich vorgesehen werden. Falls der Unternehmer keine Regelung getroffen hat, kann nach seinem Tod eine Erbengemeinschaft innerhalb der Familie entstehen, die häufig zerstritten ist. Es droht dann die Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse und eine Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Falls die Gefahr besteht, dass der vorgesehene Nachfolger noch zu unerfahren ist, kann der Unternehmer eine Testamentsvollstreckung für seinen Nachfolger anordnen.
Verkauf von Unternehmensanteilen
Der Verkauf von Unternehmensanteilen erfolgt dann, wenn ein neuer Inhaber in das Unternehmer aufgenommen wird oder ein Unternehmen vollständig verkauft wird. Sofern es sich dabei um eine GmbH handelt, muss der Kaufvertrag über die Unternehmensanteile notariell beurkundet werden.