Unsere Kanzlei liegt im Herzen der Stadt Bochum und befindet sich im 10. Stock der Stadtbadgalerie. Klicken Sie auf das Bild um einen Rundgang durch unsere Kanzlei zu machen.
Notarkosten Erbvertrag
Notarkosten eines Erbvertrages
Die Kosten für die Beurkundung eines Erbvertrages richten sich nach dem Wert des Vermögens der beteiligten Personen, die den Erbvertrag schließen.
Beispiel: Frau Meier und Herr Müller sind nicht eheliche Lebensgefährten. Sie schließen einen Erbvertrag und setzten sich darin gegenseitig als Erben ein. Das Vermögen von Frau Meier beträgt 100.000,00 € und das Vermögen von Herrn Müller beträgt 150.000,00 €. In diesem Fall ist maßgeblich für die Kosten des Erbvertrages, also für die Höhe der anfallenden Notargebühren der Gesamtwert des Vermögens, also 250.000,00 €.
Vermögenswert | Notarkosten zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
---|---|
50.000,00 € | 330,00 € |
100.000,00 € | 546,00 € |
200.000,00 € | 870,00 € |
300.000,00 € | 1.270,00 € |
400.000,00 € | 1.570,00 € |
500.000,00 € | 1.870,00 € |