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Notarkosten eines Erbvertrages
Die Kosten für die Beurkundung eines Erbvertrages richten sich nach dem Wert des Vermögens der beteiligten Personen, die den Erbvertrag schließen.
Beispiel: Frau Meier und Herr Müller sind nicht eheliche Lebensgefährten. Sie schließen einen Erbvertrag und setzten sich darin gegenseitig als Erben ein. Das Vermögen von Frau Meier beträgt 100.000,00 € und das Vermögen von Herrn Müller beträgt 150.000,00 €. In diesem Fall ist maßgeblich für die Kosten des Erbvertrages, also für die Höhe der anfallenden Notargebühren der Gesamtwert des Vermögens, also 250.000,00 €.
Vermögenswert | Notarkosten zzgl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer |
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50.000,00 € | 330,00 € |
100.000,00 € | 546,00 € |
200.000,00 € | 870,00 € |
300.000,00 € | 1.270,00 € |
400.000,00 € | 1.570,00 € |
500.000,00 € | 1.870,00 € |