Fragebogen Grundbucheinsicht

Vollmacht zur Grundbucheinsicht

Das Grundbuch ist eine behördliche Institution, in der Informationen zu den verschiedensten Grundstücken gesammelt werden. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Grundbuchordnung (GBO) ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Will man ein Haus oder Grundstück verkaufen, so werden die Kaufinteressenten gerne einen Blick in das Grundbuch werfen wollen. Laut Gesetz ist das aber kein berechtigter Grund, um Einsicht in das Grundbuch zu bekommen. Damit man als Kaufinteressent trotzdem einen Blick in das Grundbuch werfen kann, braucht man die Zustimmung des aktuellen Eigentümers. Diese kann mit einer einfachen Vollmacht erteilt werden.

Wird der Hausverkauf von einem Immobilienmakler abgewickelt, so kümmert sich dieser auch um den Grundbuchauszug. Dem Makler stellen Sie also ebenfalls eine Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch aus.

Zum Nachweis einer erteilten Vollmacht bzw. Berechtigung stelle ich Ihnen nachfolgendes Vollmachtsformular zur Verfügung. Nach Ausfüllung und Unterzeichnung können wir Ihnen einen Grundbuchauszug – in dem meisten Fällen innerhalb weniger Stunden – zur Verfügung stellen und per E-Mail übersenden.

Hiermit stimme ich
zu, dass Herr Notar Theodor Schmidt, Wittener Str. 2, 44789 Bochum für das Objekt
Einsicht in das Grundbuch einschließlich der Grundakten nimmt. Die Zustimmung umfasst die Einsichtnahme, den elektronischen Abruf sowie die Beantragung einfacher oder beglaubigter Abschriften und Auszüge. Dem Bevollmächtigten ist erlaubt, auf meine Kosten Kopien zu fertigen bzw. diese anfertigen zu lassen/online abzurufen. Der Bevollmächtigte stellt sicher, dass die Abfrage entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Diese Vollmacht gilt ab dem Datum der Erteilung.
Einsicht in das Grundbuch
Um Ihr berechtigtes Interesse an einer Grundbucheinsicht gem. § 12 GBO sicherzustellen, bitten wir um eine kurze Erläuterung Ihres (nicht rechtlichen) Interesses an der Einsicht:
Bitte teilen Sie mit, wer die Vollmacht erteilt hat (Name, Kontaktdaten, etc.):

Einverständnis

Mit dem Absenden des Formulars erteile ich,
einen verbindlichen Auftrag an Herrn Notar Theodor Schmidt zur Einsichtnahme in das o.g. Grundbuch. Mir ist bekannt, dass die Einholung des Grundbuchauszuges kostenpflichtig ist. Eine Auskunft über die Höhe der anfallenden Gebühr erhalten Sie auch telefonisch durch das beauftragte Notariat.
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