Aufteilung in Wohnungseigentum

Aufteilung in Wohnungseigentum

Ein Mehrfamilienhaus ist im Grundbuch zunächst als gesamtes Haus in einem Grundbuchblatt eingetragen. Eine getrennte Veräußerung einzelner Wohnungen im Haus ist dann nicht möglich, da es rechtlich das Haus nur als Mehrfamilienhaus gibt und einzelne Wohnungen rechtlich nicht bestehen. Um einzelne Wohnungen im Haus verkaufen zu können, muss das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt werden.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Lageplan (Flurkarte mit darin eingezeichnetem Haus)
  • Grundrisse von jedem Stockwerk, auch für den Keller und den Dachboden
  • Querschnitt des Hauses
  • Außenansichten des Gebäudes
  • Brandversicherungswert des Gebäudes

Alle Räume im Haus müssen jeweils einer Wohnung zugeordnet werden, so werden zum Beispiel alle Wohnräume in der Erdgeschosswohnung der Wohnung 1 zugeordnet, in dem in jedem Raum auf dem Grundriffplan eine 1 notiert wird. Diejenigen Flächen im Haus, die von allen Eigentümern genutzt werden, also zum Beispiel das Treppenhaus oder der Heizungsraum dürfen keiner Wohnung als Sondereigentum zugeordnet werden und müssen stets für alle Wohnungseigentümer benutzbar sein.

Falls einzelne Flächen, wie zum Beispiel eine Terrasse, ein Garten oder ein Stellplatz nur von einem einzelnen Eigentümer benutzt werden dürfen, müssen diese Flächen in dem Aufteilungsplan gekennzeichnet werden. Dadurch werden an diesen Flächen sogenannte Sondernutzungsrechte begründet.

Jeder Wohnungseigentümer erhält einen Miteigentumsanteil. Die Höhe des Miteigentumsanteils richtet sich nach der Größe der Wohnung im Verhältnis zum gesamten Haus. Wenn also zum Beispiel ein Haus aus zehn gleichgroßen Wohnungen besteht, die jeweils 100 m² groß sind, hat jede dieser Wohnung 100/1000 Miteigentumsanteil, das entspricht 10 % vom gesamten Haus.

Die vorbezeichneten Unterlagen sind zum Erlangung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung – dort dem Bauverwaltungsamt – einzureichen. Dort prüft das Amt, ob jede einzelne Wohnung für sich abgeschlossen ist.

Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt wird dem Notar vorgelegt. Der Notar erstellt dann eine Teilungserklärung. Diese ist durch alle Eigentümer zu beurkunden. Diese Teilungserklärung und die Abgeschlossenheitsbescheinigung schickt der Notar an das Amtsgericht. Dort wird dann für jede einzelne Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

Damit ist die Aufteilung des Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentum abgeschlossen.

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