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Kaufvertrag erstellt – Beurkundung abgesagt – wie geht es weiter?

Ein Thema, das gelegentlich auftritt, ist die Frage: „Was passiert, wenn der Kaufvertrag erstellt, aber die Beurkundung abgesagt wurde?“ Hier finden Sie eine detaillierte Erklärung der Schritte und möglichen Konsequenzen.

Was bedeutet die Beurkundung eines Kaufvertrags?

Die Beurkundung eines Kaufvertrags durch einen Notar ist in Deutschland ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt bei Immobiliengeschäften. Durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag rechtskräftig und bindend. Der Notar stellt sicher, dass beide Parteien den Vertrag verstehen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Gründe für die Absage der Beurkundung

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Beurkundung abgesagt werden kann:

  1. Finanzielle Probleme: Der Käufer erhält keine Finanzierung oder der Kredit wird nicht rechtzeitig bewilligt.
  2. Mängel an der Immobilie: Nachträglich entdeckte Mängel oder unzureichende Informationen über den Zustand der Immobilie.
  3. Unklare Vertragsbedingungen: Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zwischen Käufer und Verkäufer über die Vertragskonditionen.
  4. Persönliche Gründe: Plötzliche Änderungen in der persönlichen Lebenssituation der Parteien.

Schritte nach der Absage der Beurkundung

Wenn die Beurkundung abgesagt wird, sollten beide Parteien wie folgt vorgehen:

  1. Kommunikation mit dem Notar
    Der erste Schritt besteht darin, den Notar über die Absage zu informieren und die Gründe dafür zu erläutern. Der Notar kann beraten, ob und wie der Vertrag möglicherweise noch angepasst oder modifiziert werden kann, um die Beurkundung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

  2. Finanzierung klären
    Falls finanzielle Probleme der Grund für die Absage sind, sollte der Käufer umgehend Kontakt zu seiner Bank oder einem Finanzberater aufnehmen, um alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

  3. Erneute Verhandlungen
    In einigen Fällen können die Probleme durch erneute Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer gelöst werden. Beide Parteien können sich auf neue Bedingungen einigen und einen neuen Termin für die Beurkundung festlegen.

  4. Rechtliche Beratung einholen
    Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn die Gründe für die Absage komplex sind oder zu einem potenziellen Rechtsstreit führen könnten. Ein Anwalt kann dabei helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen und die Interessen der Partei zu schützen.

  5. Wer muss die entstandenen Notargebühren tragen?
    Für die Erstellung des Vertragsentwurfes sind beim Notar bereits erhebliche Gebühren entstanden, deren Höhe sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richtet. Je höher der Kaufpreis der Immobilie ist, desto höher sind die entstandenen Notargebühren. Diese Gebühren sind vom Auftraggeber des Notars zu tragen. Wer also den Entwurf des Vertrages beim Notar in Auftrag gegeben hat, muss die Entwurfsgebühren tragen.

Fazit

Die Absage der Beurkundung eines Kaufvertrags ist zwar ein Rückschlag, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende des Immobiliengeschäfts. Durch klare Kommunikation, rechtliche Beratung und eventuell erneute Verhandlungen können viele Probleme gelöst werden. Da mit der Erstellung eines Vertragsentwurfes erhebliche Notargebühren verbunden sind, sollte der Notar nicht zu früh beauftragt werden.
Bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin zu vereinbaren.

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