Kosten bei der Schenkung einer Immobilie
Kosten bei der Schenkung einer Immobilie:
Die Schenkung einer Immobilie ist eine attraktive Möglichkeit, Vermögen schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Doch welche Kosten entstehen bei der Schenkung einer Immobilie. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die anfallenden Gebühren und Steuern.1. Notarkosten bei der Schenkung einer Immobilie
Für die rechtliche Absicherung einer Immobilienschenkung ist der Gang zum Notar unerlässlich. Die Notarkosten richten sich nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und hängen vom Wert der Immobilie ab. Je höher der Wert der Immobilie ist, desto höher sind die Notargebühren. Ferner kommt es darauf an, ob nur die Beurkundungskosten anfallen. Dies ist der Regelfall. In Ausnahmefällen entsteht zusätzliche eine sogenannte Abwicklungsgebühr. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Verbindlichkeiten auf der Immobilie ruhen und diese abgelöst werden sollen. Beispiele für die Beurkungsgebühren des Notars: Immobilienwert 100.000,00: 546,00 Euro Immobilienwert 200.000,00: 870,00 Euro Immobilienwert 300.000,00: 1.270,00 Euro Immobilienwert 400.000,00 1.530,00 Euro Immobilienwert 500.000,00 1.870,00 Euro Immobilienwert 600.000,00 2.190,00 Euro Immobilienwert 700.000,00 2.510,00 Euro Immobilienwert 800.000,00 2.830,00 Euro Immobilienwert 900.000,00 3.150,00 Euro Dazu kommen jeweils 19% Mehrwertsteuer und die Schreibauslagenpauschale des Notars in Höhe von 20,00 Euro.2. Grundbuchkosten
Zusätzlich zu den Notarkosten fallen Kosten für die Eintragung im Grundbuch an. Diese Eintragung ist notwendig, um den Eigentümerwechsel offiziell zu machen. Häufig wird ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht oder ein Rückübertragungsrecht im Grundbuch eingetragen. Diese Eintragungen lösen auch jeweils Gerichtskosten aus.3. Schenkungssteuer
Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Schenkungssteuer. Diese Steuer wird fällig, wenn der Wert der geschenkten Immobilie den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sowie vom Immobilienwert ab.Freibeträge:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Andere Personen (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen): 20.000 €
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