Die Anschrift der Gesellschaft wird zwischenzeitlich im Handelsregister eingetragen. Daher ist auch eine neue Anschrift von der Geschäftsführung beim Handelsregister anzumelden. Die Unterschrift unter der Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein und die Übermittlung kann nur elektronisch erfolgen.
Erfolgt ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde so ist auch der Gesellschaftsvertrag zu ändern, da der Sitz der Gesellschaft (z. B. Bochum) Bestandteil des Gesellschaftsvertrages ist.
Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages unterliegt der notariellen Beurkundung. Nach erfolgter Beurkundung wird der geänderte Wortlaut des Gesellschaftsvertrages durch den Notar bestätigt und dem Handelsregister zur Verfügung gestellt, damit gesichert ist, dass die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages beim Handelsregister hinterlegt ist.
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